Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler allein ein Geschäft eröffnen. Diese Rechtsform eignet sich zum Einstieg.

Startkapital
Sie entscheiden selbst, wie viel Startkapital Sie mitbringen.

Gründung
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist einfach.
Es entsteht, indem

  • Gewerbetreibende beim Gewerbeamt ihre Tätigkeit anmelden
  • gewerbetreibende Kaufleute beim Gewerbeamt ihre Tätigkeit anmelden und ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen
  • Freiberufler eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen

Unternehmensführung
Sie entscheiden allein über alle Belange des Unternehmens und tragen dafür die Verantwortung.

Haftung
Sie haften in vollem Umfang mit Ihrem gesamten Vermögen, auch mit Ihrem Privatvermögen.

Handelsrecht
Sind Sie Kaufmann oder Kauffrau müssen Sie Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen. Dies gilt nicht für Selbständige in den Freien Berufen. Mit dem Eintrag ins Handelsregister übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten einer Kauffrau bzw. eines Kaufmanns.
Bei dem "eingetragenen Kaufmann" bzw. der "eingetragenen Kauffrau" handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern um einen Bestandteil der Firma. Die Firma ist der Name, unter dem Einzelkaufleute oder Handelsgesellschaften am Geschäftsverkehr teilnehmen. Eine Firma kann den Namen des Inhabers verwenden, auf den Unternehmensgegenstand hinweisen oder einen Phantasiebezeichnung sein.

Als Einzelunternehmer/in können Sie auch als Kleingewerbetreibende/r klein anfangen. Voraussetzung: Ihre Umsätze und Ihr Geschäftsverkehr erfordern keine vollkaufmännische Einrichtung wie z.B. eine bestimmte aufwändige Buchhaltung. Als Kleingewerbetreibende/r steht Ihnen dennoch frei, sich ins Handelsregister einzutragen zu lassen, wenn Sie dadurch einen solideren Firmenauftritt erwirken wollen. Mit dem Eintrag ins Handelsregister übernehmen Sie allerdings auch alle Rechte und Pflichten der Kaufleute.

Steuern
Steuerrechtlich erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit. Für alle entstehenden Schulden, d.h. auch für Steuerschulden, müssen Sie als Betriebsinhaber mit Ihrem gesamten Vermögen einstehen.


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