Zu den Kapitalgesellschaften gehören:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • GmbH-Variante: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Aktiengesellschaft (AG)

Merkmale von Kapitalgesellschaften:

  • Gesellschafter bzw. Aktionäre haften für geschäftliche Aktivitäten - mit Ausnahmen - nur in Höhe ihrer Einlage.
  • Gesellschafter bzw. Aktionäre können Kapital zur Verfügung stellen, ohne aktiv an der Geschäftsführung beteiligt zu sein.
  • Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, das heißt, sie sind selbst Träger von Rechten und Pflichten.