Die wichtigsten rechtlichen Vorschriften betreffen
Handelsgesetz
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Arbeitsrecht
Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung
Patente und Schutzrechte
Prokura und weitere Vollmachten
Vertragsrecht
Beratung und Hilfe
Viele rechtliche Fragen sind nicht leicht zu beantworten. Juristische Konflikte können zudem weit reichende Folgen haben. Erste und allgemeine Beratungen bieten die Kammern an. Suchen Sie im Zweifelsfall die Unterstützung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen in keinem Fall eine Rechtsberatung. Bitte nutzen Sie auch die Informations- und Beratungsangebote der Kammern.
Gesetze und Verordnungen beachten
Es gibt eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können. Erkundigen Sie sich bereits während Ihrer Gründungsvorbereitung darüber, welche Gesetze und Verordnungen für Ihr Vorhaben relevant sind.
Vertragsrecht
Als Unternehmerin oder Unternehmer schließen Sie immer wieder Verträge ab: vor allem Kaufverträge, Werkverträge, Arbeitsverträge. Immer wieder stellt sich heraus, dass der abgeschlossene Vertrag nicht dem entspricht, was Sie vereinbaren wollten. Oder dass Sie dabei Fehler gemacht haben (z. B. zu lange Laufzeit), die Ihnen Probleme bereiten. "Schlechte" Verträge können zu großen finanziellen Einbußen führen und im Einzelfall sogar dem jungen Unternehmen die Existenz kosten.
Grundlagenkenntnisse
Sie sollten zumindest Grundlagenkenntnisse darüber besitzen, worauf Sie bei Verträgen achten sollten. Lassen Sie wichtige Verträge von kompetenten Beratern wie z. B. Steuer- oder Rechtsberatern genau auf Ihren Einzelfall hin überprüfen.
Junge Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen sich nicht wie unwissende Verbraucher (die durch Verbraucherschutzbestimmungen geschützt sind) verhalten. Sie müssen die einschlägigen Handelsgebräuche und Gepflogenheiten der Branche beachten.
Beachten Sie bei der Ausgestaltung von Verträgen:
Verbindlichkeit
Geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Besonderes Augenmerk ist daher auf die Vertragsverhandlungen zu legen: Jeder Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, dass er die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann.
Form
Verträge sollten grundsätzlich schriftlich abgeschlossen werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Bestimmte Verträge müssen sogar schriftlich abgefasst werden. Dies gilt für viele Verträge, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossen werden (etwa Teilzahlungsgeschäfte oder Verbraucherdarlehensverträge). Grundstücksübereignungen oder auch gesellschaftsrechtliche Verträge zum Beispiel bei einer GmbH- oder UG-Gründung müssen außerdem notariell beurkundet werden. Welche Verträge welcher Form bedürfen, kann bei Rechtsanwälten und Notaren erfragt werden.
Achtung: Formfreie Verträge können (solange nichts anderes vereinbart ist) auch per Fax geschlossen werden;
E-Mails nur mit elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz.








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