Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

Das Gesetz verlangt, dass ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden darf, wenn es so beschaffen ist, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden. Es sieht für Hersteller und Händler umfassende Informations- und Identifikationspflichten vor.

Jedes Produkt muss eindeutig seinem Hersteller zuzuordnen sein. Außerdem muss der Verbraucher über alle möglichen Gefährdungen, die sich aus dem Gebrauch oder der vorhersehbaren Falschanwendung ergeben, hinreichend aufgeklärt werden. Produkte, deren übermäßig mangelnde Sicherheit offiziell festgestellt wird, müssen vom Markt genommen werden.


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