In dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausgeschlossen, so dass das Mietverhältnis grundsätzlich bis zum Ablauf der Befristung aufrecht erhalten werden muss. Bei unangemessen langen Bindungsfristen und vor allem bei Nebenabreden kann man auch hier die Sittenwidrigkeit der Verträge prüfen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen und einen Nachmieter zu akzeptieren. Ob und wie ein Mietvertrag vorzeitig beendet werden kann, ist bei geschäftlichen Mietverträgen noch wichtiger als bei privaten Wohnmietverträgen. Umstände wie eine Vergrößerung oder Verkleinerung des Unternehmens sowie Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind Gegebenheiten, die Unternehmer unbedingt schon bei Mietbeginn mit kalkulieren müssen. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nämlich nur dann möglich, wenn ansonsten die Existenz des Unternehmens tatsächlich gefährdet ist und die geänderten Rahmenbedingungen nicht vorhersehbar waren.
Bei der Anmietung von Geschäftsräumen sollte versucht werden, sich im Mietvertrag die Berechtigung zur Untervermietung einräumen zu lassen. Es besteht dann die Möglichkeit, einen Teil oder auch die ganzen Mieträume weiter zu vermieten, wenn die Geschäfte schlechter gehen sollten.
Ausübung von gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit in Mietwohnungen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung geschäftliche Aktivitäten seines Mieters freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen hin in Erscheinung treten, mangels entsprechender Vereinbarung - auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt - nicht in der Wohnung dulden muss.
Der Vermieter kann allerdings im Einzelfall nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis zu einer teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, insbesondere, wenn es sich nach Art und Umfang um eine Tätigkeit handelt, von der auch bei einem etwaigen Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnungsnutzung. Werden für die geschäftliche Tätigkeit Mitarbeiter des Mieters in der Wohnung beschäftigt, kommt ein Anspruch auf Gestattung jedoch in der Regel nicht in Betracht.








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