Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Knebelungsvertrag

Existenzgründer und Jungunternehmer sind durch vertragliche Bindungen manchmal nicht mehr in der Lage, ihre Geschäfte angemessen und flexibel zu führen. Unter solchen Knebelungsverträgen werden im Allgemeinen Verträge verstanden, die die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eines Vertragspartners im Ganzen oder in wesentlichen Teilen so sehr beschränken, dass dieser seine freie Selbstbestimmung verliert.

Ein Vertrag kann zum Knebelungsvertrag werden durch

  • eine ungerechtfertigt lange Vertragsdauer
  • die Entziehung oder übermäßige Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten
  • starke Eingriffs- und Kontrollrechte des Vertragspartners
  • ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.

Diese Verträge sind sittenwidrig und können angefochten werden. Sie werden so behandelt, als ob sie nie bestanden hätten.


Artikel bewerten