Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Patente und Schutzrechte

Erfindungen und Ideen für Produkte, Verfahren oder Leistungen sind unersetzliches Kapital für jedes Unternehmen, sowohl für Existenzgründer, als auch für bestehende Unternehmen. Wer etwas Besonderes anzubieten hat, hat damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor der Konkurrenz.

Das gilt nicht nur für Produkte oder Leistungen: Es fängt schon beim Namen für das neue Unternehmen an!

Diesen Wettbewerbsvorteil kann man sicher stellen: durch Schutzrechte, die man für eigene Ideen anmeldet, oder durch die Nutzung fremder Erfindungen gegen Lizenz. Dabei gibt es mehrere Schutzarten für Verfahren, Produkte oder auch für Dienstleistungen: Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster.

Schutzrechte werden in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Je nachdem, für welchen Raum der Schutz gelten soll, kommt auch eine Anmeldung beim EU-Harmonisierungsamt für Marken und Geschmacksmuster oder bei anderen ausländischen Ämtern in Betracht. Vor allem wegen ggf. notwendiger Übersetzungen aller Unterlagen ist dies allerdings relativ teuer.

Weniger häufige und bekannte Schutzrechte sind darüber hinaus so genannte Topografien (= Dreidimensionale Strukturen von Halbleitern) sowie Sorten (= Züchtungen von neuen Pflanzenarten).

Ein Schutzrecht gibt seinem Besitzer eine Art Monopol: die Möglichkeit, über seine Produkt- oder Verfahrensidee für einen festgelegten Zeitraum allein zu verfügen: Dies heißt in der Regel, die Idee allein und gewinnbringend zu vermarkten. Nachteile: Kosten durch Anmelde- und Jahresgebühren und für den Patentanwalt, Zeitaufwand für die Ausarbeitung der Anmeldung sowie die drohende Weiterentwicklung durch Wettbewerber nach der Veröffentlichung des Patents usw.

Kosten und Offenlegung der Idee

Kosten entstehen durch Anmelde- und Jahresgebühren und für den Patentanwalt, hinzu kommen der Zeitaufwand der Ausarbeitung der Anmeldung, die Bekanntmachung der Neuerung für die Öffentlichkeit nach spätestens 18 Monaten und die dann drohende Weiterentwicklung aufgrund der Veröffentlichung sowie die Entwicklung von Umgehungslösungen durch Wettbewerber. Allerdings werden Patente in Europa künftig deutlich billiger, da die Übersetzungskosten sinken (siehe externen Link.)

Ganz besonders wichtig in diesem Zusammenhang: Wurde die Erfindung Dritten vor der Anmeldung schriftlich oder mündlich schon zugänglich gemacht (z.B. in einem Vortrag auf einem wissenschaftlichen Kongress), gilt sie nicht mehr als neu! Der Patentschutz ist damit nicht mehr möglich.

Wem gehören Patent und Gebrauchsmuster?

Wenn Sie schutzwürdige Ideen entwickeln, noch während Sie bei Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen angestellt sind, müssen Sie Ihre Idee oder Erfindung zunächst ihrem Arbeitgeber melden und ihm die Möglichkeit einräumen, diese für sich in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Monaten schriftlich erklären, ob er dies will. Auch frühere Arbeitgeber können bei fehlender Erfindungsmeldung noch Jahre später die Übertragung des Patents, Gebrauchsmusters oder des Geschmacksmusters verlangen (nicht bei Marken), das aus ihrem Unternehmen "stammt".

Innovation sucht Unternehmen

Wer einen Käufer oder Lizenznehmer für eine eigene Innovation sucht, kann dies auf dem elektronischen Marktplatz InnovationMarket tun. In den Bereichen "Innovation sucht Unternehmen" und "Innovation sucht Kapital" werden auf wirtschaftlichen Erfolg geprüfte Innovationen gehandelt.

Unternehmen sucht Innovation

Wer fremde, nicht vermarktete Innovationen für eine eigene Nutzung sucht, kann dies ebenfalls auf dem InnovationMarket tun: im Bereich "Unternehmen sucht Innovation".

Strafen bei Verstoß

Wer gegen Schutzrechte verstößt (wer also geistiges Eigentum stiehlt), bekommt Ärger. Ihm drohen nicht nur gerichtliche Schritte: Er muss auch Auskunft geben, wem er z.B. das betreffende Produkt verkauft hat: Damit gibt er seine Kunden preis. Er muss zudem - selbstverständlich - bei Strafe jede weitere Schutzrechtsverletzung sofort unterlassen und kann außerdem zu beträchtlichem Schadenersatz verurteilt werden. Die Höhe der Strafkosten (Gericht, Anwalt, Schadenersatz) wird in jedem Fall mindestens bei einigen Tausend Euro liegen.

Chef oder Angestellter: Wem gehören Patent und Gebrauchsmuster?

Kreative Geister kommen nicht selten auf ihre schutzwürdigen Ideen, noch während sie bei Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen angestellt sind (= Arbeitnehmererfindung). In diesem Fall müssen Arbeitnehmer ihre Idee oder Erfindung zunächst ihrem Arbeitgeber grundsätzlich schriftlich melden und ihm die Möglichkeit einräumen, diese für sich in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Monaten schriftlich erklären, ob er dies will.

Versäumt der Arbeitgeber dies, hat er dieses Recht verloren, und der eigentliche "Erfinder" kann darüber frei verfügen. Der frühere Arbeitgeber kann dagegen bei fehlender Erfindungsmeldung auch noch Jahre später die Übertragung des Patents, Gebrauchsmusters oder des Geschmacksmusters verlangen (nicht bei Marken), das aus seinem Unternehmen "stammt". Es lohnt sich daher gerade auch für Existenzgründer, schon vor der Anmeldung eines Patents etc. die Rechtslage zu klären, um späteren Streit auszuschließen. Ein solcher Streit oder die Tatsache, dass man über eine Erfindung gar nicht frei verfügen kann, könnte einer jungen Firma sofort das "Genick brechen".

Anmeldung

Als Faustregel für die Anmeldung gilt: So früh wie möglich! Es ist ein großes Risiko, mit einer Schutzrechtsanmeldung zu warten. Andererseits ist allerdings oft zu einem frühen Zeitpunkt der kommerzielle und gesellschaftsrechtliche Rahmen für eine Existenzgründung noch gar nicht gegeben. Trotzdem sollte der Erfinder sein Werk dann auf seinen Namen anmelden. Mit dem erteilten Patent kann er bei Banken und Gesellschaftern immerhin seine technische Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.

Rechtzeitig Informationen über bestehende Patente einholen

Viele Patentanmeldungen werden aufgrund fehlender Neuheit einer Idee nicht erteilt. Zeit und Geld für die Entwicklungsarbeit sind aber investiert worden: umsonst. Durch derartige Doppelentwicklungen entstehen den betroffenen Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Verluste. Die könnten sie vermeiden: indem sie sich in einschlägigen Datenbanken frühzeitig über die Inhalte der weltweit offen gelegten Patente und Patentanmeldungen informieren. Eine Recherche kann folgende Ziele haben:

  • Wie ist der derzeitige Stand der Technik?
    (Ist die Erfindung wirklich NEU?)
  • In welchen Gebieten könnten neue Problemlösungen benötigt werden?
  • Gibt es schon Lösungen oder Schutzrechte für das Problem, das die Erfindung beinhaltet?
  • Welche Mitbewerber gibt es auf dem betreffenden Gebiet?
  • Haben Wettbewerber ähnliche Schutzrechte angemeldet und besteht die Gefahr von Schutzrechtskollisionen?
  • Welche Möglichkeiten der Anmeldung für die Erfindung bestehen, um einen möglichst großen Schutz zu erhalten?

Schutzrechte gegen Lizenz abgeben

Unternehmen müssen ein Schutzrecht nicht selbst verwerten, sondern können dieses auch verkaufen oder aber gegen eine kostenpflichtige Lizenz verpachten. Dies gilt generell für jedes Schutzrecht, trifft aber hauptsächlich auf Patente zu. Der Handel mit Patenten bzw. Lizenzen ist mittlerweile zu einem wichtigen Faktor im globalen Wettbewerb geworden. Für die Suche nach potenziellen Käufern oder Lizenznehmern bietet sich neben verschiedenen Technologie- und Ideenbörsen insbesondere der InnovationMarket an.

Fremde Schutzrechte gegen Lizenz nutzen

Die technologische Entwicklung geht rasant voran. Viele geschützte Erfindungen bleiben ungenutzt. Existenzgründer und Unternehmen können daher brachliegende Erfindungen für eigene Zwecke nutzen. Die Lizenzdatenbank RALF (= Rechtsstand-Auskunft und Lizenzförderungs-Dienst) liefert Informationen über geschützte Erfindungen, die gegen Lizenz verwertet werden können.

Beratung

Generell gilt: Die Anmeldung von Schutzrechten bringt einen erheblichen und z.T. komplizierten Verwaltungsaufwand mit sich. Professionelle Hilfe ist oft vonnöten. Spezialisiert auf alle Fragen von Schutzrechten sind Patentanwälte. Kostenlose Erstberatung bieten die Patentanwälte des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie die insgesamt 25 Patentinformationszentren.

Auch bei den Partnern des bundesweiten SIGNO-Netzwerkes können Erfinder eine kostenlose bis zu vierstündige Erstauskunft in Anspruch nehmen. Im Fokus stehen die spezifischen Fragestellungen und die individuelle Situation des Erfinders (Hinweis: Im Rahmen dieser Fachauskunft kann keine konkrete Rechtsberatung erfolgen. Es können jedoch strategische Hinweise zur Vorgehensweise gegeben sowie erste wirtschaftliche Bedingungen und Möglichkeiten für ein neues Projekt geklärt werden. Außerdem werden Informationen über weitere Kontaktstellen und ggf. Fördermöglichkeiten vermittelt.).


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