Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Eingliederungszuschüsse

Arbeitgeber können einen Eingliederungszuschuss beantragen, wenn Sie

  • Personen mit Vermittlungshemmnissen einstellen oder
  • arbeitslose Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder
  • jüngere Arbeitslose, die bei Aufnahme der Beschäftigung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Lohnkostenzuschusses.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Bruttoarbeitsentgelten, der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Sie darf 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen und längstens für eine Förderdauer von zwölf Monaten erbracht werden.

Förderung für ältere Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, kann der Zuschuss bis zu einer Dauer von 36 Monaten geleistet werden. Der Zuschuss ist nach Ablauf von zwölf Monaten um zehn Prozentpunkte jährlich zu vermindern. Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mehr als zwölf Monaten haben, können einen Eingliederungsgutschein erhalten. Die Förderhöhe beträgt 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.

Förderung für schwerbehinderte Menschen

Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann die Förderhöhe bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, kann der Zuschuss bis zu einer Dauer von 36 Monaten geleistet werden.

Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erhöht sich die Förderdauer auf bis zu 60 Monate bei schwerbehinderten Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und auf 96 Monate bei schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Förderung für jüngere Arbeitnehmer

Für jüngere Arbeitnehmer mit Berufsabschluss liegt die Förderhöhe zwischen 25 und 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Die Förderdauer beträgt längstens zwölf Monate.

Für jüngere Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss beträgt der Qualifizierungszuschuss 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, wobei in der Regel 35% als Zuschuss zum Arbeitsentgelt und mindestens 15% für die Qualifizierung des Arbeitnehmers geleistet werden.

Weitere Informationen:


Artikel bewerten