Mini-Jobs bzw. Kurzfristige Mini-Jobs
Minijobs: geringfügige Beschäftigung bis 400 Euro monatlich
Niedriglohnjobs (www) zwischen 400,01 und 800 Euro
Teilzeitarbeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern (Voll- oder Teilzeit-, aber ohne Auszubildende) Anspruch auf Teilzeitarbeit. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als sechs Monate. Ausnahmen bei Beeinträchtigungen des Betriebs, unverhältnismäßigen Kosten.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Regelungen finden Sie im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) (www).
Befristete Arbeitsverhältnisse
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Arbeitsvertrag auch für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Nähere Informationen zu den verschiedenen Regelungen finden Sie unter Befristete Arbeitsverhältnisse bzw. im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) (www).
Leih- bzw. Zeitarbeitsverhältnis
Leiharbeitskräfte werden über Zeitarbeitsfirmen und/oder über die neu eingerichteten Personal-Service-Agenturen (PSA) vermittelt.
Ziel: Übernahme der geliehenen Mitarbeiter in ein festes Beschäftigungsverhältnis.
Telearbeit
Arbeitnehmer haben ihren Arbeitsplatz in der Regel entweder zu Hause oder beim Kunden. Mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sind sie mit dem Unternehmen verbunden.
Vollzeitarbeitsverhältnis
Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und beinhaltet die gesamte Arbeitszeit des Arbeitnehmers.








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