Das Unternehmen anmelden
Zunächst müssen Sie wissen, ob Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben werden. Im Zweifelsfall entscheidet Ihr zuständiges Finanzamt darüber, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt oder nicht. Als zukünftiger Freiberufler beantragen Sie beim Finanzamt eine Steuernummer. Als zukünftiger Gewerbetreibender müssen Sie Ihr Vorhaben beim Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt informiert dann alle weiteren Behörden und Institutionen, wie bspw. das Finanzamt, das Ordnungsamt, die Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer.
Genehmigungen und Erlaubnisse einholen
Für eine ganze Reihe von selbständigen Tätigkeiten brauchen Sie eine amtliche Erlaubnis und/oder eine Genehmigung. Im Einzelhandel sind bspw. für bestimmte Bereiche Sachkundenachweise erforderlich. Die Beförderung von Personen ist genehmigungspflichtig. Und Produktionsbetriebe müssen beispielsweise Genehmigungen für ihre Anlagen einholen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer IHK oder HWK, ob und welche Genehmigungen und Erlaubnisse Sie für Ihr Vorhaben benötigen.
Gesetze und Verordnungen beachten
Es gibt eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können. Erkundigen Sie sich bereits während Ihrer Gründungsvorbereitung darüber, welche Gesetze und Verordnungen für Ihr Vorhaben relevant sind.
Viele Anmeldungen können Sie mittlerweile online erledigen. Formulare finden Sie z.B. auf der Internetseite Ihrer Kommune.








Behörden