Zu den abgabepflichtigen Unternehmen gehören beispielsweise Werbeagenturen, Verlage, Galerien, Ausbildungseinrichtungen usw. Der Abgabesatz beträgt für das Jahr 2012 3,9 Prozent. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG). Bei den Entgelten kann es sich um Honorare, Gagen, Lizenzen, Tantiemen, Ankaufpreise und andere Formen der Bezahlung handeln.
Ausführliche Informationen bietet die Künstlersozialkasse unter
Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit
Künstlersozialkasse
Alle Unternehmen, die den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen fördern oder ermöglichen oder regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, müssen eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse abführen.








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