Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, in dem alle Kaufleute mit ihren Unternehmensdaten aufgeführt sind. Es kann von allen Interessierten im Internet eingesehen werden. Geführt wird es von den Amtsgerichten (Registergerichte).

Aufgabe des Handelsregisters ist es, die Öffentlichkeit über die eingetragenen Unternehmen zu informieren. Die Informationen sind verbindlich und tragen insofern zur Rechtssicherheit (z.B. bei Vertragsabschlüssen) im Geschäftsverkehr bei.

Veröffentlicht werden u.a. folgende Informationen:

  • Firma (Name des Unternehmens)
  • Rechtsform
  • Unternehmenssitz
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Geschäftsführung
  • Prokura
  • Art der Vertretungsberechtigung
  • Stamm- bzw. Grundkapital, Kommanditkapital

Die Anmeldung beim Handelsregister übernimmt ein Notar.

Folgende Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden:

  • Kaufleute (Einzelunternehmen)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)/Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)

Folgende Unternehmen können, müssen sich aber nicht im Handelsregister eintragen:

  • Unternehmer, die nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen (Kleingewerbe), Mit dem Eintrag im Handelsregister werden Sie zum Kaufmann. Grundlage für Ihre Geschäfte ist dann das Handelsgesetzbuch (HGB) und nicht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Folgende Unternehmen werden nicht im Handelsregister eingetragen:

  • Angehörige der Freien Berufe werden nicht im Handelsregister eingetragen. Dies gilt für einzelne Selbständige genauso wie für Freiberufler, die sich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen. Freiberufler, die eine Partnerschaftsgesellschaft gründen, werden im Partnerschaftsregister, das ebenfalls bei den Amtsgerichten geführt wird, eingetragen.

Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen:

  • Abteilung A für
    - Einzelunternehmen (Kaufleute)
    - Offene Handelsgesellschaften (OHG)
    - Kommanditgesellschaften
  • Abteilung B für
    - Kapitalgesellschaften (AG, GmbH/UG)


Artikel bewerten