Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Über die Unfallversicherung hinaus kümmern sich die Berufsgenossenschaften auch um alle Aspekte der Arbeitssicherheit und -gesundheit, beraten und überwachen Betriebe, stellen Informationsmaterial zur Verfügung etc.

Wer ein Unternehmen eröffnet, sollte sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaften in Verbindung setzen und klären, ob Versicherungspflicht besteht.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern.
Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist Pflicht, sobald der Betrieb Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.

Die zuständige Berufsgenossenschaft sollte innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung bzw. Aufnahme der selbständigen Tätigkeit informiert werden. Auch wenn es gängige Praxis ist, dass die Gewerbeämter die Gewerbeanmeldung an die Berufsgenossenschaft schickt.

Wer sich bei der Berufsgenossenschaft meldet, erhält einen Fragebogen zur Unternehmensbeschreibung, der beantwortet und zurückgeschickt werden muss.
Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung trägt allein das Unternehmen. Die Beitragstarife unterscheiden sich je nach Berufsgenossenschaft bzw. Branche. Sie sind abhängig von den an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gezahlten Löhnen und Gehältern (Bruttolohnsumme) eines Unternehmens, der jeweiligen Gefahrklasse (Grad der Unfallgefahr) sowie dem Beitragsfuß (Grundbeitrag für 1000 Euro Entgelt in der Gefahrklasse 1). Ein Gewerbe, das mit einem hohen Unfallrisiko verbunden ist, wird dementsprechend einen höheren Gefahrentarif zahlen als ein Unternehmen mit einer geringen Risikoklasse.
Betriebe, die sich erfolgreich im Bereich der Arbeitssicherheit engagieren, können von ihrer Berufsgenossenschaft mit einem niedrigeren Beitragssatz belohnt werden.

Eine beispielhafte Beitragsberechnung finden Sie auf dieser Webseite www.holz-bg.de (www).


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