Das Partnerschaftsregister wird bei den Amtsgerichten geführt und informiert über
Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
die Berufsbezeichnungen aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe
die an der Partnerschaft beteiligten Partner nebst Vertretungsbefugnis
die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
die Auflösung der Partnerschaft
das Erlöschen der Partnerschaft
Die Eintragung einer Partnerschaft in das Partnerschaftsregister muss durch alle Partner erfolgen. Die Anmeldung muss in notariell beglaubigter Form vorliegen.








Partnerschaftsregister