Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Partnerschaftsregister

Bei der Partnerschaftsgesellschaft handelt es sich um eine Rechtsform, in der sich Angehörige Freier Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Architekten) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie üben kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.

Das Partnerschaftsregister wird bei den Amtsgerichten geführt und informiert über

  • Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • die Berufsbezeichnungen aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe
  • die an der Partnerschaft beteiligten Partner nebst Vertretungsbefugnis
  • die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
  • die Auflösung der Partnerschaft
  • das Erlöschen der Partnerschaft

Die Eintragung einer Partnerschaft in das Partnerschaftsregister muss durch alle Partner erfolgen. Die Anmeldung muss in notariell beglaubigter Form vorliegen.


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