Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Genehmigungen

Für einige Gewerbe brauchen Sie besondere Genehmigungen bzw. Nachweise.

Handwerk
Ein Handwerksunternehmen in den so genannten "gefahrgeneigten" Berufen dürfen Sie nur gründen und führen, wenn Sie eine Meisterprüfung abgelegt haben oder einen Meister anstellen. Es handelt sich um Berufe, in denen durch unsachgemäße Ausübung für die Gesundheit oder das Leben von Kunden u.a. Gefahren drohen. Sie sind in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt. Ausgenommen von der Meisterpflicht sind so genannte "zulassungsfreie Handwerke" sowie "handwerksähnliche" Berufe, die Sie in der Anlage B der Handwerksordnung finden.

Industrie
Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden.

Einzelhandel
Für verschiedene Handelsbereiche sind besondere Sachkundenachweise notwendig (Milch, Arzneimittel usw.).

Gaststätten und Hotels
Erforderlich ist eine Erlaubnis, die Sie nach einer (eintägigen) Unterweisung bei der zuständigen IHK vom Gewerbeamt erhalten.

Bewachungsgewerbe
Voraussetzung für die vom Gewerbeamt zu erteilende Erlaubnis sind persönliche Zuverlässigkeit, erforderliche Mittel oder Sicherheiten und eine 80-stündige Unterrichtung durch die IHK.

Verkehrsgewerbe
Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig. Die Konzessionen erteilt das zuständige Gewerbeamt bzw. das Regierungspräsidium.

Reisegewerbe
Dazu zählen Gewerbetreibende, die keine feste Betriebsstätte haben. Eine erforderliche Reisegewerbekarte stellt das zuständige Gewerbeamt aus.

Freiberufler
Wer zu den "geregelten" Freien Berufen zählt (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater), braucht bestimmte Zulassungen, um sich selbständig zu machen. Bei den "ungeregelten" Freien Berufen (z.B. Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler) bedarf es keiner besonderen Genehmigung.

Weitere Gewerbe
Für eine Reihe weiterer Gewerbezweige ist ebenfalls eine besondere Erlaubnis erforderlich (z.B. Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit durch das Gewerbeamt):

  • Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, Veranstaltungen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit, Spielhallen
  • Immobilienmakler, Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer
  • Versteigerer
  • Pfandvermittler und Pfandverleiher
  • Fahrschulen
  • Güterkraftverkehr usw.

Zeit einplanen

Unterschätzen Sie die Anzahl notwendiger Genehmigungen und den damit verbundenen Aufwand nicht. Kümmern Sie sich rechtzeitig um diese Formalitäten, damit sich Ihre Existenzgründung wegen fehlender Genehmigungen nicht verzögert.


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