Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Im Mittelpunkt der Tragfähigkeitsprüfung:
der Businessplan

Interview mit Dr. Konrad Zipperlen, Leiter des Bereichs Mittelstand und Existenzgründung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Dr. Konrad Zipperlen

Dr. Konrad Zipperlen
Leiter des Bereichs Mittelstand und Existenzgründung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Wer einen Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld (Anm. d. Red.: Seit 1. August 2006: Gründungszuschuss) beantragen möchte, benötigt dazu eine fachliche Stellungnahme zur Tragfähigkeit seines Vorhabens. Was genau ist eine Tragfähigkeitsprüfung?

Bei einer Tragfähigkeitsprüfung achten wir darauf, ob das Gründungsvorhaben realistisch und nachvollziehbar ist. Grundlage für die Beurteilung ist ein Businessplan.

Im Kern geht es darum festzustellen, ob das zukünftige Unternehmen den privaten Lebensunterhalt und die laufenden betrieblichen Kosten des Zuschussempfängers sicherstellt. Nur wenn dies gewährleistet ist, können wir davon ausgehen, dass das Vorhaben tragfähig ist. Das bedeutet konkret: Die erwarteten Umsätze müssen nicht nur die geschätzten betrieblichen Kosten decken, sondern außerdem einen Gewinn abwerfen, der den Lebensunterhalt deckt.

Bei der Erstellung des Businessplans raten wir daher zunächst die Kosten für den privaten Lebensunterhalt zu berechnen: Wie viel Miete zahle ich? Wie viel Geld benötige ich bzw. meine Familie im Monat für Lebensmittel, Kleidung und andere Dinge? Wie hoch sind die Beiträge zur privaten Vorsorge und für Versicherungen? Was benötige ich darüber hinaus?

Wenn ich den Überblick über meine monatlichen privaten Kosten habe, weiß ich, wie hoch der Gewinn nach Steuern sein muss, damit ich von der Gründung leben kann . Der zweite Punkt betrifft die Umsatzplanung: Ist die realistisch? Hier dürfen natürlich keine Luftschlösser gebaut werden, sondern es müssen auf Grund eigener Recherchen und vorhandener Marktdaten nachvollziehbare Schätzungen vorliegen. Dies gilt natürlich auch für die betrieblichen Kosten.

In der Regel handelt es sich bei diesen Vorhaben um Kleingründungen. Dennoch darf man die Vorbereitungen nicht unterschätzen. Was gehört - auch für Kleingründer - in jedem Fall in einen Businessplan?

Für Kleingründungen gelten die gleichen Anforderungen an einen Businessplan wie für jede andere Gründung. Natürlich muss er nicht so detailliert sein, da es sich ja meist nur um einen Gründer mit einem einfachen, überschaubarem Angebot handelt, aber die Bestandteile und die Struktur des Businessplans sind dieselben.

Wir achten besonders darauf, dass die Stärken und die Schwächen des Angebotes bzw. der Geschäftsidee, mit der man sich selbständig machen möchte, erkennbar sind. Außerdem sollte die Wettbewerbssituation, die Branchenentwicklung und der Kundenkreis beschrieben sein. Hinzu kommt selbstverständlich die gesamte Finanzplanung:

Wie viel Kapital muss ich investieren? Welche Reserven muss und kann ich für Durststrecken zurücklegen? Lohnt sich mein Vorhaben überhaupt? Was dabei auch wichtig ist, obwohl es eigentlich in einem Businessplan nicht unbedingt verlangt wird, ist eine Liquiditätsvorschau: Wann habe ich voraussichtlich bestimmte Einnahmen, um eingehende Rechnungen bezahlen zu können?

Welche Fehler werden Ihrer Erfahrung nach besonders häufig gemacht und wie lassen sie sich vermeiden?

Zu uns kommen immer noch eine ganze Reihe von Gründern, die sich nicht ausreichend vorbereitet haben. Diesen Gründerinnen und Gründern kann ich daher nur immer wieder sagen: Nutzt alle Informations- und Beratungsangebote, die es gibt. Vielen fehlt ein kaufmännisches Grundverständnis. Wie kalkuliert man zum Beispiel den Preis für sein Angebot? Da kann man nicht einfach die Preise von der Konkurrenz übernehmen. Unterschätzt wird vielfach auch die Anlaufzeit.

Es ist ja nicht so, dass gleich vom ersten Tag an ein ausreichend hoher Umsatz erwirtschaftet wird. Jedes Vorhaben braucht eine Anlaufzeit von mehreren Monaten. Das kann sogar ein ganzes Jahr dauern, bis man wirklich Fuß gefasst hat. Und trotzdem kommen auch dann immer wieder Durststrecken, für die man gewappnet sein muss. Da muss ich einfach wissen, wie ich die finanziell überbrücken kann.

Wichtig ist auch die Rolle der Familie bzw. des Lebenspartners bzw. der Partnerin. Es muss einfach klar sein, dass man in aller Regel auch als Kleingründer erst einmal 10 Stunden am Tag investieren muss. Das belastet natürlich das Privatleben.

Eine fachliche Stellungnahme erstellen u.a. die Kammern. Wie sollte die Kontaktaufnahme von Seiten des Gründers aussehen?

Wer arbeitslos ist und sich selbständig machen möchte, stellt ja zunächst einmal einen Antrag bei der Arbeitsagentur. In dem Antragsformular steht u.a. auch drin, was er an Unterlagen vorlegen muss: einen Businessplan mit Kapitalbedarfsplan, Rentabilitätsvorschau usw.

Wenn er diese Unterlagen erarbeitet hat kann er diesen zusammen mit einer Kopie des Antrags für ein Überbrückungsgeld oder den Existenzgründungszuschuss für eine Ich-AG bei uns vorbeibringen oder per Post zusenden.

Wir führen dann die Tragfähigkeitsprüfung durch. Wenn sich herausstellt, dass der Businessplan vollständig ist und das Vorhaben nachvollziehbar beschrieben wurde, beurteilen wir das Vorhaben durch eine "Fachliche Stellungnahme." Dabei handelt es sich um einen Vordruck der Arbeitsagentur, der von uns ausgefüllt wird. Das ganze dauert in aller Regel nicht länger als 14 Tage.
Aber: So sieht der Idealfall aus! In 80 Prozent der Fälle sind die eingereichten Businesspläne leider nicht schlüssig, so dass wir den Gründer zu einem Gespräch einladen und ihm bei der Verbesserung seines Businessplans helfen.

Ist die Tragfähigkeitsprüfung kostenfrei?

Sowohl die Tragfähigkeitsprüfung bzw. fachliche Stellungnahme als auch die Beratungsleistung der IHKn sind in aller Regel kostenfrei. Eine fachliche Stellungnahme erstellen wir allerdings nur für gewerbliche Gründerinnen und Gründer, da es sich hierbei ja um zukünftige Kammermitglieder handelt. Für Freiberufler bieten wir zwar auch eine kostenfreie Beratung an, für eine fachliche Stellungnahme müssen die sich allerdings an das Institut für freie Berufe, einen Steuerberater oder an einen Unternehmensberater wenden.


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