Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Steuerliche Unterschiede bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Im Einkommensteuergesetz gibt es sieben Einkunftsarten. Hierzu gehören auch die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG). Weitere Einkunftsarten sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer), Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder die sonstigen Einkünfte (z. B. Renten).

Je nachdem, ob Sie eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, ergeben sich unterschiedliche Folgen, beispielsweise bei der Ermittlung des Unternehmensgewinns, der Höhe der Steuerbelastung, der Gewerbesteuerpflicht, der Inanspruchnahme der Investitionszulage oder der Anmeldung Ihrer Tätigkeit.

GEWERBEBETRIEB FREIBERUFLICHE TÄTIGKEIT
Anmeldung einer Betriebs- bei der Gemeinde (Finanzamt wird von der Gemeinde unterrichtet) beim Finanzamt
Gewerbesteuer ja, soweit Freibeträge überschritten werden nein
Einkommensteuer ja ja
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer ja nein, da Gewerbesteuer nicht anfällt
Gewinnermittlung i.d.R. durch Betriebsvermögens- vergleich (Bilanzierung) i.d.R. durch Einnahmen-Überschussrechnung


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