Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Unternehmer, die ihren Gewinn durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln (§ 4 Abs. 3 EstG), müssen dafür einen amtlich vorgeschriebenem Vordruck nutzen (siehe Download).

Die Standardisierung der Einnahmenüberschussrechung durch den Vordruck "EÜR" soll für Steuerpflichtige, Steuerberater und Finanzverwaltung eine Hilfe darstellen. Auch in Zukunft werden in vielen Fällen einige wenige Angaben ausreichen, um den Einnahmenüberschuss korrekt zu erklären. Es müssen also keineswegs alle Punkte des Vordrucks ausgefüllt werden, sondern nur jene, die schon bisher - allerdings ohne Vorgabe eines Formulars - in einer korrekten Einnahmenüberschussrechnung anzugeben waren.

Ausnahme: Kleinstunternehmen

Bei Kleinstunternehmern, deren Betriebseinnahmen in der Summe unter der Grenze von 17.500 EURO liegen, wird die Finanzverwaltung zunächst auf die Abgabe des Vordrucks "EÜR" verzichten. Für diese Unternehmen besteht natürlich auch weiterhin die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung und zur Ermittlung des Gewinns - aber eben nicht notwendigerweise auf dem vorgegebenen Formular.


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