Folgende Unternehmerinnen und Unternehmer sind zur doppelten Buchführung verpflichtet:
Kaufleute
- alle Unternehmer, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben
- Einzelunternehmen, OHG, KG
- alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
Nicht-Kaufleute
- wenn der Gewinn aus Gewerbebetrieb 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr übersteigt oder
- wenn die Umsätze 500.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen
- wenn sich Personengesellschaften oder Einzelunternehmen freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen
Die doppelte Buchführung ist außerdem für alle Betriebe mit differenzierten und nicht leicht überschaubaren Geschäftsprozessen empfehlenswert.
Doppelte Buchführung bedeutet, dass jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Buchführungskonten verbucht wird. Beispiel: Eine Lieferantenrechnung wird per Banküberweisung bezahlt. Dieser Geschäftsvorfall wird sowohl im Konto für Wareneinkäufe (Buchung) als auch im Konto „Bank“ festgehalten (Gegenbuchung).
Jedes Konto verfügt über eine Soll- und Haben-Seite.
Junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Buchführung selbst erledigen möchte, sollten unbedingt einen Buchführungskursus besuchen (z.B. bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer). Alternativen: die Anstellung einer Fachkraft oder die Übertragung der Buchführung an einen Steuerberater.
Jahresabschluss
Die doppelte Buchführung erlaubt jederzeit einen Überblick über den Stand der Verbindlichkeiten, über offene Kundenrechnungen, die Liquidität des Unternehmens usw. Wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, muss zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss machen. Dazu gehören eine Gewinn- und -Verlust-Rechnung (GuV) sowie eine Bilanz. Beide werden in der Regel vom Steuerberater angefertigt.
Die Gewinn- und -Verlust-Rechnung errechnet das Ergebnis der Unternehmensaktivitäten durch eine Gegenüberstellung aller Umsatzerlöse, der Bestandsveränderungen und der Aufwendungen, die die Gewinne mindern. Übersteigen die Erlöse die Aufwendungen, handelt es sich um einen Unternehmensgewinn. Die Bilanz zeigt, wie sich das Unternehmensvermögen
und die Schulden imGeschäftsjahr entwickelt haben.








Doppelte Buchführung