Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)

Die so genannte Einnahmen-Überschussrechnung gehört zu den Jahreserfolgsrechnungen. Sie ist eine einfache Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.

Wer muss eine EÜR erstellen?

Kleine Unternehmen mit einfachen und leicht überschaubaren Geschäftsprozessen, die eine einfache Buchführung betreiben:

  • Freiberufler
  • Einzelunternehmer, die nicht unter die Bilanzierungsvorschriften fallen
  • Gewerbetreibende bis 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn

Gliederung

Ihre EÜR müssen Sie anhand eines amtlichen Vordrucks erstellen. Eine Anleitung des Bundesfinanzministerium hilft beim Ausfüllen. Sind Ihre Einnahmen geringer als 17.500 Euro können Sie Ihre EÜR nach einem beliebigen Schema gliedern. Sie sollten sich dabei an der Gliederung orientieren, die Sie auch für Ihre einfache Buchführung verwenden.

Steuerberatung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dürfen und können Sie selbst erledigen. Wenn Sie allerdings unsicher sind, sollten Sie einen Steuerberater hinzu ziehen.

Die für die Einnahmen-Überschussrechnung erforderlichen Zahlen finden Sie

  • in den Konten Ihrer einfachen Buchführung

BMWi-Hilfen für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung:

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