Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Notfallkoffer

Fällt der Unternehmer durch Krankheit oder Unfall aus, ist der Betrieb führungslos. Das Fortleben des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze ist gefährdet. Sorgen Sie daher frühzeitig für den Notfall vor.

Für den Notfall vorsorgen

Ein "Notfallkoffer" sichert nicht nur den Fortbestand Ihres Unternehmens, für den Fall, dass Sie schwer erkranken oder einen Unfall haben sollten. Mit einer vorausschauenden Planung verschaffen Sie sich auch bei Ihren Beratern und Geldgebern Pluspunkte: Eine sorgfältige Notfallplanung kann sich beispielsweise günstig auf Kreditkonditionen auswirken.

Klären Sie folgende Fragen:

  • Wer kann im Notfall kurzfristig die Geschäftsführung übernehmen?
  • Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden (Handlungsvollmacht, Bankvollmacht, Prokura zum gegebenen Zeitpunkt)?
  • Bei Gesellschaften: Welche Regelungen dazu muss der Gesellschaftervertrag beinhalten (z. B. mind. zwei Gesellschafter, die die Gesellschaft jeweils allein nach außen vertreten)?
  • Was sollte im Testament berücksichtigt werden (z. B. wer übernimmt Testamentsvollstreckung, Unterhaltsleistungen)?
  • Liegen dem "Ersatzmann", dem/der Ehepartner/-in oder dem Notar alle wichtigen Kopien von Dokumenten vor?

Übersicht "Notfall-Koffer"

  • Vollmachten:
  • private Vollmachten (privates Vermögen, Patientenverfügung etc.)
  • geschäftliche Vollmachten (Handlungsvollmachten wie z. B. Prokura)
  • Vollmachten über den Tod hinaus (z. B. Regelungen des Testaments etc.).

  • Vertretungsplan:

Klären Sie, wer Sie im Notfall vertreten kann:

  • ein kompetenter und führungserfahrener Mitarbeiter
  • ein Geschäftspartner
  • ein Familienangehöriger

  • Wichtige Adressen
  • Passwörter
  • Zweitschlüssel

Hinterlegen Sie Unterlagen und Schlüssel bei Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater und fügen Sie eine Checkliste zum weiteren Vorgehen sowie Angaben zum Aufbewahrungsort der jeweiligen Originale bei.

Informieren Sie Ihren Stellvertreter und die Person(en) Ihres Vertrauens über Existenz und Verwahrungsort Ihres "Nofallkoffers". Mindestens einmal im Jahr sollten die Unterlagen auf Aktualität hin überprüft werden.


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