Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Recht

Rechtliche Rahmenbedingungen

Kooperationen zwischen Unternehmen sind erlaubt, so lange sie nicht gegen das Kartellverbot nach § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstoßen. Dies betrifft sowohl die Erzeugung von Waren oder gewerbliche Leistungen als auch die Marktverhältnisse für deren Verkehr. Das Kartellrecht verbietet Verträge von Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken. Es schützt sowohl den funktionierenden Wettbewerb als auch die Handlungsfreiheit der Unternehmen. Eine Kooperation darf die beteiligten Unternehmen nicht in ihrer Handlungsfreiheit im Wettbewerb beschränken.

Beispiele für Wettbewerbsbeschränkungen sind:

  • Vereinbarungen, die zu einem bestimmten
  • Marktverhalten verpflichten
  • Bindung bei der freien Gestaltung von Preisen
  • Beschränkung der Erzeugung
  • Beschränkung des Absatzes
  • Beschränkung des Bezugs
  • Abgrenzung von Bezugs- oder Absatz-Gebieten
  • Aufteilung der Kundschaft
  • Aufteilung der Bezugsquellen


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