Rechtliche Rahmenbedingungen
Kooperationen zwischen Unternehmen sind erlaubt, so lange sie nicht gegen das Kartellverbot nach § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstoßen. Dies betrifft sowohl die Erzeugung von Waren oder gewerbliche Leistungen als auch die Marktverhältnisse für deren Verkehr. Das Kartellrecht verbietet Verträge von Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken. Es schützt sowohl den funktionierenden Wettbewerb als auch die Handlungsfreiheit der Unternehmen. Eine Kooperation darf die beteiligten Unternehmen nicht in ihrer Handlungsfreiheit im Wettbewerb beschränken.
Beispiele für Wettbewerbsbeschränkungen sind:
Vereinbarungen, die zu einem bestimmten
Marktverhalten verpflichten
Bindung bei der freien Gestaltung von Preisen
Beschränkung der Erzeugung
Beschränkung des Absatzes
Beschränkung des Bezugs
Abgrenzung von Bezugs- oder Absatz-Gebieten
Aufteilung der Kundschaft
Aufteilung der Bezugsquellen








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