Vorteil: Nutzungsrecht
Ein Schutzrecht gibt seinem Besitzer eine Art Monopol: die Möglichkeit, über seine Produkt- oder Verfahrensidee für einen festgelegten Zeitraum allein zu verfügen: Dies heißt in der Regel, die Idee allein und gewinnbringend zu vermarkten.
Nachteile: Kosten und Offenlegung der Idee
Es sollten natürlich auch mögliche Nachteile bedacht werden, die mit der Anmeldung vor allem von Patenten entstehen können. Dies sind vor allem die Kosten durch Anmelde- und Jahresgebühren und für den Patentanwalt, der Zeitaufwand der Ausarbeitung der Anmeldung, die Bekanntmachung der Neuerung für die Öffentlichkeit und die dann drohende Weiterentwicklung aufgrund der Veröffentlichung sowie die Entwicklung von möglichen Umgehungslösungen durch Wettbewerber.
Ganz besonders wichtig in diesem Zusammenhang: Wurde die Erfindung Dritten vor der Anmeldung schriftlich oder mündlich schon zugänglich gemacht (z.B. in einem Vortrag auf einem wissenschaftlichen Kongress), gilt sie nicht mehr als neu! Der Patentschutz ist damit nicht mehr möglich.
Strafen bei Verstoß
Wer gegen Schutzrechte verstößt (wer also geistiges Eigentum stiehlt), bekommt Ärger. Ihm drohen nicht nur gerichtliche Schritte: Er muss auch Auskunft geben, wem er z.B. das betreffende Produkt verkauft hat: Damit gibt er seine Kunden preis. Er muss zudem bei Strafe jede weitere Schutzrechtsverletzung sofort unterlassen und kann außerdem zu beträchtlichem Schadenersatz verurteilt werden. Die Höhe der Strafkosten (Gericht, Anwalt, Schadenersatz) wird in jedem Fall mindestens bei einigen Tausend Euro liegen.
Schutzrechte auf europäischer Ebene
Gewerbliche Schutzrechte unterliegen dem Territorialitätsprinzip, d.h. der Schutz ist auf den Staat beschränkt, in dem das Schutzrecht besteht. Im Laufe der Zeit sind auf europäischer und auf internationaler Ebene Anmeldeverfahren geschaffen worden, mit denen - im Vergleich zu einzelnen nationalen Anmeldungen viel kostengünstiger - gleichzeitig in einer Vielzahl von Ländern eine Anmeldung hinterlegt werden kann, oder sogar ein in mehreren Ländern gültiges Schutzrecht erworben werden kann.
Weitere Informationen:
Patente:
Europäisches Patentamt
www.epo.org (www),
Weltagentur für Geistiges Eigentum
www.wipo.int (www)
Gebrauchsmuster:
Nationale Gebrauchsmuster sind nicht nur in Deutschland bekannt, sondern in zahlreichen anderen Staaten. Ein europäisches Gebrauchsmuster gibt es nicht. Es ist aber möglich, in einer internationalen Patentanmeldung für diejenigen Länder, die Gebrauchsmuster kennen, auch die Anmeldung als Gebrauchsmuster vorzusehen.
Marken:
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
www.oami.eu (www)
Geschmacksmuster:
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
www.oami.eu (www)








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