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Die Gründungsportale des BMWi


Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster kann für alle technischen Erfindungen (keine Verfahren) angemeldet werden, die man auch patentieren lassen könnte. Unterschied: Die Schutzdauer ist kürzer. Und im Gegensatz zum Patent wird hier nicht ein derart ausgeprägter erfinderischer Schritt verlangt.
Beispiele: Kinderstuhl für Esstisch, Clip für Ohrring, Broschenverschluss, Vorlagenhalter für Sekretariate.

Schutzdauer
Bis zu 10 Jahre

Prüfung
Keine amtliche Prüfung auf Schutzfähigkeit durch das Patentamt. Wer ein Gebrauchsmuster anmelden will, sollte und kann durch eine eigene Marktbeobachtung überprüfen, ob es nicht bereits eine entsprechende Anmeldung gibt. Ein Rechercheantrag kann wie beim Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt werden. Die Ergebnisse müssen aber selbst ausgewertet werden.

Gebühren (Stand: 2008)

  • Anmeldegebühr: 40,00 Euro
  • Recherchegebühr (für Eintragung nicht unbedingt erforderlich): 250,00 Euro
  • 1. Aufrechterhaltungsgebühr nach 3 Jahren: 210,00 Euro
  • 2. Aufrechterhaltungsgebühr nach 6 Jahren: 350,00 Euro
  • 3. Aufrechterhaltungsgebühr nach 8 Jahren: 530,00 Euro
  • Löschungsantrag: 300,00 Euro

Empfehlenswert ist die Hinzuziehung eines Patentanwaltes. Entsprechende Honorarkosten müssen neben den Gebühren berücksichtigt werden.

Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).


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