Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Patent

Patente können nur auf wirklich "patentfähige" Erfindungen angemeldet werden. Dies gilt für Neuerungen, die "technischen Charakter" besitzen und "gewerblich anwendbar" sein müssen. Sie müssen außerdem tatsächlich neu sein. Schließlich muss es sich tatsächlich um eine Erfindung handeln und nicht etwa um eine "naheliegende handwerkliche Lösung" für ein Problem, die sich geradezu aufdrängt.

Was damit letztendlich "patentfähig" ist, lässt sich oftmals nur mit Hilfe eines Patentanwalts bzw. bei der Prüfung durch das Deutsche Patent- und Markenamt klären. Beispiele für patentierbare Erfindungen: Stahlgürtelreifen, Airbag, elektrische Schaltung für Verstärker.

Ganz besonders wichtig in diesem Zusammenhang: Wurde die Erfindung Dritten vor der Anmeldung schriftlich oder mündlich schon zugänglich gemacht (z.B. in einem Vortrag auf einem wissenschaftlichen Kongress), gilt sie nicht mehr als neu! Der Patentschutz ist damit nicht mehr möglich.

Schutzdauer
Bis zu 20 Jahre (lohnt sich nur, wenn das Patent so lange wirtschaftlich ertragreich ist).

Prüfung
Bei der Anmeldung kontrolliert das Patentamt, ob die Erfindung wirklich neu und damit "patentfähig" ist.

Gebühren (Stand: 2008)

  • Anmeldung: 60 Euro
  • Rechercheantragsgebühr: 250 Euro
  • Prüfungsgebühr (nach gestelltem Rechercheantrag): 150 Euro
  • Prüfungsgebühr (ohne vorherigen Rechercheantrag): 350 Euro
  • Aufrechterhaltung: vom 3. Jahr bis zum 20. Jahr von 70 Euro auf 1.940 Euro pro Jahr ansteigend

Empfehlenswert ist die Hinzuziehung eines Patentanwaltes. Entsprechende Honorarkosten müssen neben den Gebühren berücksichtigt werden. Die Gebühren sind jeweils mit unterschiedlichen Laufzeiten verbunden. Bitte erkundigen Sie sich dazu beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).


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