Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Anmeldung

Als Faustregel für die Anmeldung gilt: So früh wie möglich! Es ist ein großes Risiko, mit einer Schutzrechtsanmeldung zu warten. Andererseits ist allerdings oft zu einem frühen Zeitpunkt der kommerzielle und gesellschaftsrechtliche Rahmen für eine Existenzgründung noch gar nicht gegeben. Trotzdem sollte der Erfinder sein Werk dann auf seinen Namen anmelden. Mit dem erteilten Patent kann er bei Banken und Gesellschaftern immerhin seine technische Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.

Rechtzeitig Informationen über bestehende Patente einholen

Viele Patentanmeldungen werden aufgrund fehlender Neuheit einer Idee nicht erteilt. Zeit und Geld für die Entwicklungsarbeit sind aber investiert worden: umsonst. Durch derartige Doppelentwicklungen entstehen den betroffenen Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Verluste. Die könnten sie vermeiden: indem sie sich in einschlägigen Datenbanken frühzeitig über die Inhalte der weltweit offen gelegten Patente und Patentanmeldungen informieren.
Eine Recherche kann folgende Ziele haben:

  • Wie ist der derzeitige Stand der Technik?
    (Ist die Erfindung wirklich NEU?)
  • In welchen Gebieten könnten neue Problemlösungen benötigt werden?
  • Gibt es schon Lösungen oder Schutzrechte für das Problem, das die Erfindung beinhaltet?
  • Welche Mitbewerber gibt es auf dem betreffenden Gebiet?
  • Haben Wettbewerber ähnliche Schutzrechte angemeldet und besteht die Gefahr von Schutzrechtskollisionen?
  • Welche Möglichkeiten der Anmeldung für die Erfindung bestehen, um einen möglichst großen Schutz zu erhalten?

Wem gehören Patent und Gebrauchsmuster?

Wenn Sie schutzwürdige Ideen entwickeln, noch während Sie bei Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen angestellt sind, müssen Sie Ihre Idee oder Erfindung zunächst ihrem Arbeitgeber melden und ihm die Möglichkeit einräumen, diese für sich in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Monaten schriftlich erklären, ob er dies will. Auch frühere Arbeitgeber können bei fehlender Erfindungsmeldung noch Jahre später die Übertragung des Patents, Gebrauchsmusters oder des Geschmacksmusters verlangen (nicht bei Marken), das aus ihrem Unternehmen "stammt".

Beratung

Generell gilt: Die Anmeldung von Schutzrechten bringt einen erheblichen und z.T. komplizierten Verwaltungsaufwand mit sich. Professionelle Hilfe ist oft vonnöten. Spezialisiert auf alle Fragen von Schutzrechten sind Patentanwälte. Kostenlose Erstberatung bieten die Patentanwälte des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie die insgesamt 25 Patentinformationszentren bzw. -stellen. Eine Liste der deutschen Patentanwälte finden Sie unter www.Patentanwalt-Suche.de (www).


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