Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen
wirtschaftlichen
technischen
finanziellen
personellen und
organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
sowie spezielle Beratungen, wie beispielsweise zu
Technologie und Innovationen
Außenwirtschaft
Qualitätsmanagement
Kooperationen
Mitarbeiterbeteiligung
Rating
Darüber hinaus zu
Umweltschutz
Arbeitsschutz
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Unternehmerinnen
Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union.

Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und
a) weniger als 250 Personen beschäftigen,
b) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben,
c) das Unternehmen darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsummer zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.
Diese Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Als Berechnungsgrundlage werden hierbei die letzten beiden Geschäftsjahre herangezogen. Bei der Angabe der Mitarbeiter entscheidet grundsätzlich die während des Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Höchstzuschuss bei allgemeinen Beratungen oder speziellen in den alten Bundesländern beträgt 50 Prozent max. 1.500 Euro; in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent max. 1.500 Euro.
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migrantinnen und Migranten zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Entscheidungsgrundlage
Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27. Juni 2008 (BAnz. 99 S. 2404). Die Zuwendungen werden als „De-minimis“-Beihilfen gewährt.
Antragsfrist und Antragstellung
Die Zuschussanträge sind nur bei einer der zugelassenen Leitstellen einzureichen.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten der Leitstelle vorliegen.
Dem Antragsformular sind
der Beratungsbericht,
die Beraterrechnung,
der Kontoauszug als Zahlungsnachweis und
die bereits erhaltenen "De-minimis" Bescheinigungen des Antragstellers beizufügen.
Der Antrag kann per elektronischem Antragsformular (kostenlos unter www.beratungsfoerderung.info (www)) oder auf einem Vordruck (kostenpflichtig) gestellt werden (Bestelladresse für Vordruck: W. Bertelsmann Verlag KG, Tel./Fax: 0521 91101-17/-19) erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Leitstellen sowie bei der Bewilligungsbehörde:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-570
Fax: 06196 908-800
foerderung@bafa.bund.de
www.bafa.de (www)








Beratungsförderung