Gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften
Zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung verpflichten:
die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
das Arbeitsschutzgesetz
die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger.
Anmelden
Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch bei der für Ihre Branche zutreffenden Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet. Sie müssen sich aber auch binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens bei der für Ihre Branche zuständigen BG melden.
Ob Sie als Unternehmer pflichtversichert sind oder sich zusätzlich mit versichern können, ist in den einzelnen Berufsgenossenschaften unterschiedlich geregelt. Wenn Sie Mitarbeiterinnen
oder Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie diese bei der zuständigen BG unfallversichern.
Beraten lassen
Falls Sie im Vorfeld der Gründung Fragen haben (z. B. hinsichtlich der Eignung von Räumlichkeiten als Arbeitsstätte), sollten Sie sich rechtzeitig an die staatlichen Aufsichtsstellen oder an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden. Die Beratung ist kostenlos und erspart oft nachträgliche Korrekturen. Empfehlenswert sind auch die Seminarveranstaltungen, die die Berufsgenossenschaften preisgünstig oder manchmal sogar kostenlos für Mitgliedsunternehmen anbieten.
Wenn Sie Mitarbeiterinnen/en haben: Einrichtung von Arbeitsplätzen
Wenn Sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einstellen, tragen Sie die Verantwortung für deren Gesundheit. Achten Sie deshalb bei der Bereitstellung und Einrichtung von Arbeitsplätzen auf die geltenden Rechtsvorschriften. Sie werden sowohl vom Staat als auch von den Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungsträger erlassen. Empfehlungen der Berufsgenossenschaften zum Arbeitsschutz unterstützen Sie dabei, die Arbeit und die Arbeitsbedingungen optimal zu gestalten.








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