Die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft) ist ein Zweig der Sozialversicherung, wie z. B. die Kranken- oder Pflegeversicherung. Ihr vorrangiges Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Wenn Arbeits- oder Wegeunfälle passieren oder Berufskrankheiten eingetreten sind, ergreift sie alle notwendigen Maßnahmen, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Geschädigten wiederherzustellen oder entschädigt Hinterbliebene durch Geldleistungen.
Die Pflichtmitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger stellt sicher, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer (auch Auszubildende) in Deutschland bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten versichert ist. Arbeitgeber werden hier von Ihrer Haftung entlastet. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber allein. Dabei ist die Höhe der Beiträge nach der Unfallgefahr der jeweiligen Gewerbezweige gestaffelt – mit einer großen Schwankungsbreite.
Aufgaben und Leistungen der Berufsgenossenschaften:
Beratung zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Erlass von Unfallverhütungsvorschriften, deren Einhaltung für Mitgliedsfirmen bindend sind. Branchenspezifische Empfehlungen zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeit und Arbeitsbedingungen.
Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften durch den technischen Aufsichtsdienst (TAD).
Sicherheitsprüfung von Maschinen und Geräten.
Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.








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