schließen
Die Gründungsportale des BMWi


Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Leasing

Der Begriff "Leasing" kommt aus dem Englischen und bedeutet "Miete" oder "Vermietung" von Investitionsgütern oder langlebigen Wirtschaftsgütern. Der Leasinggeber, der das Leasingobjekt vermietet, bleibt juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts.

Liquidität

Leasing kann Ihrer Liquidität nützen: Sie verfügen ab der ersten Leasingrate über ein Produkt oder ein Objekt, das Sie noch nicht komplett bezahlt haben. Die dadurch verfügbaren Geldmittel können Sie anderweitig einsetzen und benötigen dafür kein zusätzliches Eigenkapital.

Sicherheiten

Leasing wird vielfach als Möglichkeit gesehen, eine zusätzliche Kreditquelle neben Bankkredit und öffentlichen Fördermitteln zu erschließen. Leasinggesellschaften prüfen aber nach den gleichen Bonitätsgrundsätzen wie die übrige Kreditwirtschaft. Und Existenzgründer werden erfahrungsgemäß von Leasinganbietern bonitätsmäßig zurückhaltend beurteilt.

Steuern

Existenzgründer können durch Leasing zunächst kaum Steuern sparen (absetzen der Leasingraten als Betriebsausgaben), da sie erfahrungsgemäß in den ersten Jahren höhere Aufwendungen als Erträge haben und daher kaum Steuern zahlen.

Unterschied zur Miete

Dem "Mieter" bzw. Nutzer des Leasingobjekts, im Fachjargon auch Leasingnehmer genannt, werden beim Leasing Rechte, Risiken und Pflichten übertragen, die bei "traditioneller Miete" üblicherweise der Vermieter trägt. So haften Sie als Leasingnehmer für Beschädigungen und ggf. für den Ausfall des Produkts. Sie müssen ggf. Reparaturen ausführen und das Objekt instand halten.

Leasingvertrag

Der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und -nehmer kann viele verschiedene Ausgestaltungen haben. Soll er jedoch steuerlich wirksam anerkannt werden, sind dafür die vom Bundesministerium der Finanzen verabschiedeten "Leasingerlasse" maßgeblich.


Artikel bewerten