Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Wenn die Bank die Finanzierung ablehnt

Eine Gründerin braucht 50.000 Euro für ihr Vorhaben, doch haben zwei Banken abgelehnt, die entsprechenden Fördermittel zu beantragen. Zwar hat die Gründerin kein Eigenkapital, doch wären 80 Prozent der Summe von der Haftung freigestellt, und die Banken könnten den kompletten Betrag bei der Bürgschaftsbank absichern lassen. Was kann die Gründerin nun noch tun?

Tipp

Ein Antrag bei einer Bank oder Sparkasse ist Voraussetzung für die Gewährung von staatlichen Fördermitteln. Es liegt allein im Ermessen des Kreditinstitutes, inwieweit es ein Vorhaben begleitet und bereit ist, einen Förderantrag zu stellen. Wenn Banken Förderanträge ablehnen, kann das sehr unterschiedliche Gründe haben. Existenzgründer sollten sicher stellen, dass sie ihrerseits alles getan haben, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verhandlung mit der Bank zu schaffen. Die folgenden Hinweise helfen, Fehler auf der Gründerseite auszuschließen:

  • Der Gesprächstermin bei der Bank ist rechtzeitig zu vereinbaren und es ist zu klären, ob der Gesprächspartner bei der Bank schon vorab Unterlagen über das Vorhaben braucht.
  • Wer Fördermittel nutzen möchte, muss unbedingt die Fristen einhalten. Die Anträge sind vor der Investition beim Kreditinstitut zu stellen - zwischen Antrag und Auszahlung des Geldes können bis zu vier Wochen und mehr vergehen. Diese Bearbeitungszeit der Bank oder Sparkasse müssen Gründer einkalkulieren.
  • Es ist immer damit zu rechnen, dass eine Bank die Finanzierung ablehnt. Gründer sollten deshalb von vornherein Termine bei verschiedenen Kreditinstituten vereinbaren und parallel verhandeln. Wenn es um Wohnungsbauförderung geht, können übrigens auch Bausparkassen Anträge entgegen nehmen.
  • Berater der IHK oder Handwerkskammern, Steuerberater oder Unternehmensberater können zwar den Businessplan optimieren. Der Hausbank präsentieren sollte ihn der Gründer aber unbedingt selbst.
  • Um zielorientiert mit der Bank verhandeln zu können, brauchen Gründer genaue Informationen über die öffentlichen Fördermöglichkeiten. Sie sollten wissen, dass Nachrangdarlehen die Eigenkapitalbasis stärken. Bürgschaftsbanken und die teilweise Haftungsfreistellung beim KfW-StartGeld reduzieren das Hausbankrisiko. Informationen gibt es bei der KfW Bankengruppe (www) (www), Servicerufnummer: 0180 1 241124, über die Förderdatenbank (www) des Bundesministeriums für Wirtschaft (www), und unter www.existenzgruender.de. Wie die teilweise Haftungsfreistellung funktioniert, erfahren Gründer unter www.kfw.de (www) in der Rubrik Service/FAQ. Auskunft zu den öffentlichen Bürgschaften erteilt der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (www).
  • Die Chancen, ein Kreditinstitut für einen Förderantrag zu gewinnen, können steigen, wenn ein Gründer eine Stellungnahme oder einen Beratungsbericht vorlegen kann, der von einer Kammer, einem Wirtschaftsprüfer, einer Berufsvertretung oder einem Unternehmensberater stammt. Vielleicht ist auch die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer bereit, Kreditinstituten Auskunft über ihre Einschätzung eines Gründungskonzeptes zu erteilen.

Wenn eine Bank den Antrag ablehnt, sollte der Gründer unbedingt die konkreten Gründe erfragen. Diese Angaben können nützlich sein, um ggf. das Konzept zu überarbeiten und dieser oder einer anderen Bank erneut vorzustellen.

Quelle: Infocenter der KfW Bankengruppe
für: BMWi-Expertenforum im BMWi-Existenzgründungsportal


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