Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Gründungsförderung für ALG-II-Empfänger

Ein ALG-II-Bezieher möchte sich selbständig machen. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Empfänger des Arbeitslosengeld II? Welche Zuschüsse können sie bekommen, und wie lange? Haben sie Chancen auf Kredite?

Tipp

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann eine Förderung für die Selbstständigkeit bekommen. Dazu muss er beim Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Einstiegsgeld beantragen. Dieser Träger ist im Regelfall die zuständige ARGE, die Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit mit der jeweiligen Kommune. Ob und in welcher Höhe der Gründer dieses Einstiegsgeld erhält, entscheidet der persönliche Ansprechpartner bei der ARGE. Er berücksichtigt dabei die Dauer der Arbeitslosigkeit, die Größe des Haushaltes und er prüft, ob die angestrebte Tätigkeit der beruflichen Eingliederung dient.

Neben dem Einstiegsgeld kann die ARGE weitere Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen gewähren. Gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 16c im SGB II. Hiernach kann die Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit durch Darlehen gefördert werden, oder durch Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind.

Zuschüsse sind auf einen Maximalbetrag von 5.000 Euro begrenzt. Eine Unterstützung kann gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Die Förderung ist eine Ermessenssache, über die der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende entscheidet. Um die Tragfähigkeit der geplanten Unternehmung zu beurteilen, soll er die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

Weitere Förderprogramme gibt es sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern, zu recherchieren in der Förderdatenbank (www) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Unter Eingabe der individuellen Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), lassen sich entsprechende Programme und Richtlinien herausfiltern.

Bei sehr geringem Kapitalbedarf ist eine Förderung über den Mikrokreditfonds Deutschland denkbar. Der Mikrokreditfonds richtet sich an Existenzgründer und kleine Unternehmen mit einem Kapitalbedarf von maximal 20.000 Euro. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).

Quelle: Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
für: BMWi-Expertenforum im BMWi-Existenzgründungsportal


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