Erste Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer: Mikrofinanzierer
Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer sind die so genannten Mikrofinanzierer. Dabei handelt es sich um Gründungszentren oder andere Beratungsorganisationen, die vom Deutschen Mikrofinanz Institutes (DMI) geprüft und akkreditiert werden.
Jeder dieser Mikrofinanzierer hat sich auf bestimmte Zielgruppen, wie beispielsweise Gründerinnen, junge Unternehmen usw. spezialisiert. Interessenten sollten daher zunächst prüfen, ob sich ein Mikrofinanzierer in ihrer Nähe befindet und welche Zielgruppen er anspricht (siehe Link zur Übersicht auf der DMI-Webseite).
Hinweis: Der Mikrokreditfonds befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt noch in einer Pilotphase und wird daher noch nicht bundesweit angeboten. Ziel ist es, in den nächsten zwei bis drei Jahren ein bundesweites Netz an Mikrofinanzierern anzubieten, die als Anlaufstelle für Gründer und junge Unternehmen dienen.
So funktioniert der Mikrokreditfonds Deutschland:
- Kontaktaufnahme mit regionalem Mikrofinanzierer
Gründerinnen und Gründer, die sich für Mikrokredite aus dem Mikrokreditfonds interessieren, wenden sich an einen Mikrofinanzierer in ihrer Nähe. Dort wird ihnen ein persönlicher Berater zur Seite gestellt. Der Berater prüft den Stand der Gründungsvorbereitungen und wird bei Bedarf gemeinsam mit dem Gründer den Businessplan und ggf. weitere Unterlagen vervollständigen. - Mikrofinanzierer entscheidet über Kredit
Stellt sich bei der Kapitalbedarfsplanung heraus, dass Fremdkapital notwendig ist, wird der Gründer gemeinsam mit seinem Berater einen Kreditantrag erstellen. Ein Kredit aus dem Mikrokreditfonds ist mit folgenden Konditionen verknüpft:
Bürgschaften als Sicherheit:
Die Mikrofinanzierer akzeptieren auch kleine Einzelbürgschaften von Personen aus dem Verwandtschafts- und Bekanntschaftskreis oder von Geschäftspartnern. Wichtig ist, dass ein oder mehrere Bürgen dokumentieren: "Ich glaube an diese Gründung, und wenn es schwierig werden sollte, setze ich mich mit an den Tisch, um entweder zu einer Lösung beizutragen oder um die Aktivitäten in einer guten Weise zu beenden."
Um diese Bürgen müssen sich die Gründerinnen und Gründer selbst kümmern.
Eigenkapital:
Die Existenzgründung sollte so weit wie möglich über Eigenkapital finanziert werden. Es gibt aber auch Fälle, bei denen Mikrofinanzierer Vorhaben unterstützt haben, die über keinerlei Eigenkapital verfügt haben.
Kreditsumme:
Der erste Kredit sollte nicht mehr als 10.000 Euro betragen. Die Kreditsumme sollte nur so hoch sein, dass sie auch zurückgezahlt werden kann, wenn die unternehmerischen Aktivitäten nicht erfolgreich sind.
Zinsen und Tilgung:
10 Prozent pro Jahr. Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten.
Laufzeit:
Die Laufzeiten betragen für Auftragsfinanzierungen meist nur wenige Monate, für investive Finanzierungen mehrere Jahre.
Kombination mit anderen Förderinstrumenten:
Die Mittel aus dem Mikrokreditfonds können mit anderen Förderinstrumenten kombiniert werden. Gründer können sowohl einen Gründungszuschuss, das KfW-StartGeld als auch einen Kredit aus dem Mikrokreditfonds erhalten. Es gehört zu den Aufgaben der Mikrofinanzierer, Gründerinnen und Gründer über ergänzende Förderprogramme zu beraten und ggf. Kontakte zu Kreditinstituten vor Ort herzustellen.
Bearbeitungszeit:
Für die eigentliche Kreditentscheidung benötigen die Mikrofinanzierer in der Regel bis zu einer Woche; bei einer Auftragsfinanzierung an einen bekannten Kunden weniger als eine Stunde. Wurde der Antrag bewilligt, dauert es bis zu eine Woche bis alle Verträge unterschrieben und die Summe ausgezahlt ist. - Gründer verpflichtet sich zur Teilnahme am Monitoring
Auch nach der Kreditvergabe bleibt der Berater in enger Verbindung mit dem Gründer/Unternehmer. Mit der Bewilligung des Kredits verpflichtet sich der Gründer/Unternehmer für die gesamte Kreditlaufzeit an einem Monitoring teilzunehmen. Dabei muss er monatlich Basiszahlen zu Umsatz, Forderungen, Verbindlichkeiten und Kunden an seinen Berater übermitteln. Dieser kann sich darüber jederzeit ein Bild über den aktuellen Zustand des Unternehmens machen. Die regelmäßige Übermittlung der Daten ist übrigens ein "harter Punkt": Kommen Kreditnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zur Kündigung des Kredits führen. - Krisenberatung durch Berater
Zeichnen sich anhand des Monitorings erste Warnsignale ab, wird der Berater eingreifen, und zwar sofort und persönlich. Auf diese Weise lässt sich das Ruder noch rechtzeitig "herumreißen". Abgesehen davon kann sich der Jung-Unternehmer auch selbst jederzeit an seinen Berater wenden, um unternehmerische Frage zu klären. - Stufenkredite für verschiedene Phasen
Darüber hinaus arbeitet der Mikrokreditfonds Deutschland mit so genannten Stufenkrediten. Gründerinnen und Gründer können beispielsweise zur Gründung einen ersten Kredit in Anspruch nehmen, um ihren Gründungsstart zu finanzieren. Nach der Gründung kann ein weiterer Kredit beantragt werden, um zum Beispiel Aufträge vorzufinanzieren oder Liquiditätsengpässe zu überbrücken. - Beratung und Monitoring unabhängig von Kreditaufnahme
Die Begleitung durch einen Berater ist nicht unbedingt an eine Kreditaufnahme gebunden. Im Gegenteil: Im Idealfall bereitet der Gründer gemeinsam mit einem Mikrofinanzierer sein Vorhaben vor, nimmt nach dem Unternehmensstart am Monitoring teil und erhält dann bei Bedarf, beispielsweise zur Vorfinanzierung von Aufträgen, schnell und unbürokratisch einen Kredit aus dem Mikrokreditfonds.
Kosten für Beratung:
Je nach Mikrofinanzierer kann die Beratungsleistung kostenpflichtig sein. Allerdings stehen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene vielfältige Förderprogramme zur Verfügung stehen, die die Kosten für eine solche Beratung erstatten. Auch darüber informieren die Gründungsberater der Mikrofinanzierer.
Quelle: Falk Zientz, Geschäftsführer des Mikrokreditfonds Deutschland und des Deutschen Mikrofinanz Institutes (DMI).








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