Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Tipps zur Antragstellung

Wie beantrage ich öffentliche Förderdarlehen des Bundes?

Um welche Förderdarlehen handelt es sich?

Mit den öffentlichen Förderdarlehen des Bundes "ERP-Kapital für Gründung", KfW-Gründerkredit und KfW-Unternehmerkredit können Sie Sachanlagen und/oder Warenlager und/oder Betriebsmittel finanzieren. Bei Sachanlagen handelt es sich um Anlagevermögen. Finanziert werden z.B. Geschäfts- und Betriebsausstattung, Erwerb von Immobilien. Bei Betriebsmitteln handelt es sich um Umlaufvermögen, also laufende Kosten.

Wann stelle ich den Antrag?

Den Antrag müssen Sie vor Beginn des Vorhabens bzw. bevor Sie die Investition tätigen, stellen. Unterschreiben Sie daher keinen Kaufvertrag, bestellen Sie keine Waren und geben Sie keine Leistungen in Auftrag, bevor die Finanzierung gesichert ist. Die reine Anmeldung des Gewerbes steht der Förderung nicht im Wege.

Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen.
Und: Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wo stelle ich den Antrag?

Immer bei Ihrer Hausbank, also der Bank, Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank, bei der Sie Ihr Konto haben bzw. Ihr Geschäftskonto einrichten möchten.

Wer füllt das Antragsformular aus?

Der Antrag sollte idealerweise immer gemeinsam von Ihnen und Ihrem Kreditberater ausgefüllt werden.

Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?

  • Business- und Investitionsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für zwei Jahre
  • Vermögens- und Schuldenaufstellung.
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Investitionsplan
  • Übersicht über Ihre Sicherheiten, dazu zählen z.B. Grundstücke, Immobilien, Kfz, Maschinen, Über den Wert bzw. die Werthaltigkeit der von Ihnen eingebrachten Sicherheiten, entscheidet Ihre Hausbank.
  • Liquiditätsplan auf Monatsbasis für ein Jahr.
  • Bei einer Unternehmensnachfolge sollten Sie die Bilanzen der letzten zwei Jahre sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mitbringen.

Was geschieht mit den Unterlagen?

Ihre Hausbank führt eine erste Kreditprüfung durch und entscheidet, ob sie den Antrag an die KfW weiterleitet, ob sie Ihr Vorhaben durch ein eigenes Bankdarlehen finanzieren möchte oder ob sie das Finanzierungsvorhaben insgesamt ablehnt. Die Hausbank ist nicht verpflichtet, Ihren Antrag an die KfW weiterzuleiten! Entscheidet die Hausbank, Ihren Antrag an die KfW weiterzuleiten, erfolgt dort eine zweite Prüfung, die in der Regel zwei bis drei Wochen dauert. Das Ergebnis wird der Hausbank mitgeteilt.

Auf welche Weise erhalte ich die Förderung?

Bei einem positivem Bescheid, steht Ihren Investitionen nichts mehr im Wege. Allerdings ist die Verwendung der Förderung zweckgebunden. Sie müssen Ihrer Hausbank daher die Rechnung bzw. den Auftrag für die geplanten Investitionen vorlegen. Die entsprechende Summe wird dann auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.

Das sollten Sie wissen:

Einige Förderdarlehen sind mit einer so genannten Haftungsfreistellung durch die KfW Bankengruppe ausgestattet. Dazu gehört das KfW-StartGeld (bis zu 3 Jahre nach Gründung) mit einer 80 prozentigen Haftungsfreistellung.

Hintergrund: Unternehmer haften gegenüber ihrer Hausbank für die Rückzahlung des Darlehens. Dies ist auch der Grund, warum sie ihrer Bank Sicherheiten zur Verfügung stellen müssen für den Fall, das sie ihren Kredit nicht zurückzahlen können. Die Bank würde in diesem Fall ihre Sicherheiten "versilbern". Ihre Hausbank wiederum haftet für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der KfW. Bei der Haftungsfreistellung wird die Hausbank zu einem bestimmten Prozentsatz von dieser Haftung befreit. Dies gilt aber nicht für den Kreditnehmer. Er haftet gegenüber der Hausbank immer für die Rückzahlung der gesamten Kreditsumme zuzüglich der Zinsen.


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