Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft

EXIST III - Förderung der unternehmerischen Selbstständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Was ist EXIST III?

EXIST III fördert Projekte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die zur dauerhaften Verankerung einer Kultur der unternehmerischen Selbstständigkeit beitragen. Des Weiteren sollen sie das Gründungsgeschehen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen stärken. EXIST III ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).

Wer wird gefördert?

  • öffentliche, nicht gewinnorientierte Hochschulen
  • öffentliche, nicht gewinnorientierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund mit mindestens einer Hochschule
  • andere Hochschulen und Forschungseinrichtungen, soweit sie für die im Rahmen der Förderrichtlinie finanzierten Leistungen nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und eine Quersubventionierung wirtschaftlicher Tätigkeiten nachweislich ausgeschlossen wird.
  • Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Was wird gefördert?

EXIST III fördert in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses Projekte über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Die Projekte sollten folgenden Handlungsfeldern zugeordnet werden können:

  • Ideen für technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründungen generieren und umsetzen,
  • technologie- und wissensbasierte Gründungsvorhaben beraten und unterstützen,
  • Qualifizierungsmaßnahmen für unternehmerische Selbständigkeit entwickeln und umsetzen,
  • potenzielle Gründerinnen und Gründer sensibilisieren und motivieren.
  • Aktivitäten zur Stärkung der Teilnahme am Programm EXIST-Gründerstipendium planen und umsetzen.

Die genannten Handlungsfelder sind dabei nicht abschließend zu betrachten.

Die Projekte sollten

  • Modellcharakter und mögliche Vorbildfunktion für andere Einrichtungen und Initiativen besitzen und/oder
  • erfolgreich erprobte Ansätze aus den bisherigen EXIST-Netzwerken oder ähnlichen Initiativen übernehmen und anwenden. oder auch
  • die praktische Umsetzung neuer Erkenntnisse der Gründungsforschung zum Gegenstand haben.

Antragsfristen?

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können jeweils bis zum 15. März 2008 Projektskizzen bei dem vom BMWi beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Die Fristen gelten nicht als Ausschlussfristen, verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte nutzen Sie das elektronische Antragssystem easy, um Ihren Förderantrag zu stellen.

Kontakt

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Marion Glowik
Zimmerstrasse 26-27
10969 Berlin
Tel.: 030 20199-423
Fax: 030 20199-470
m.glowik@fz-juelich.de


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