Wie wird eine Bürgschaft beantragt?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Ihre Hausbank (Bank; Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank) beurteilt Ihr Gründungsvorhaben positiv. Aber: Sie verfügen über zu wenig oder keinerlei Sicherheiten. In diesem Fall kann die Hausbank gemeinsam mit Ihnen einen Antrag bei der Bürgschaftsbank stellen. Der Antrag wird immer bei der Bürgschaftsbank in dem Bundesland gestellt, in dem sich Ihr (geplanter) Betriebssitz befindet.
b) Die meisten Bundesländer bieten das Programm "Bürgschaft ohne Bank" an: Existenzgründer, die noch auf der Suche nach einer geeigneten Hausbank sind, können sich direkt an die Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland wenden. Diese prüft den Businessplan und bietet bei positiver Beurteilung eine Kreditbürgschaft in der Regel zwischen 60 und 80 Prozent an. Der Vorteil dieses Programms: Die Suche nach einer Hausbank, die die Gründung finanziert, wird erleichtert.
Kreditnehmer
Angaben zur Person
Unternehmen
Gesellschafter (ggf. auch der Komplementär-GmbH)
Höhe der Beteiligung
Tätigkeit im Unternehmen
Gegenstand des Unternehmens
Arbeitsplätze
davon Ausbildungsplätze
Kammer-/Verbandszugehörigkeit
zu verbürgende Kredite
Verbürgungsgrad (maximal 80%)
Mittelherkunft
Kreditbetrag
Zinssatz
Auszahlung
Laufzeit
davon Freijahre
Tilgung pro Jahr
Beabsichtigte Sicherheiten
Ergänzende Unterlagen, soweit zur Kreditbeurteilung erforderlich
Kreditvorlage / Stellungnahme des Kreditinstitutes
Kopie des gestellten KfW-Antrages / sonstigen Förderantrages
Übersicht über bestehende Kredite einschließlich Konditionen und Sicherheiten, ggf. auch bei anderen Kreditinstituten
Vorhabensbeschreibung / Unternehmenskonzept
Investitions- und Finanzierungsplan einschl. Angaben zu den Sicherheiten für nicht verbürgte Kredite
Lebenslauf bzw. beruflicher Werdegang des Kreditnehmers/Gesellschafters
vollständiger Jahresabschluss für die letzten 3 Geschäftsjahre einschl. für verbundene Unternehmen
Daten zum laufenden Geschäftsjahr (z.B. betriebswirtschaftliche Auswertungen einschl. Summen- und Saldenliste o.ä.)
Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug einschl. verbundener Unternehmen
Miet- / Pacht-, Leasing- und Lizenzverträge
Übernahme- / Kaufverträge
Rentabilitätsvorschau in Form einer vorweggenommenen Gewinn- und Verlustrechnung
Liquiditätsplan für 12 Monate
Grundbuchauszug bei vorhandenem Grundbesitz
Selbstauskunft + Schufa-Auskunft bei Existenzgründern
ggf. Erklärung über bereits erhaltene "De-minimis"- Beihilfen
Was geschieht nach Beantragung des Kredits?
Ihre Hausbank informiert die Bürgschaftsbank, sobald der Kreditvertrag zwischen Ihnen und der Hausbank geschlossen wurde.
Wann wird die Bürgschaft wirksam?
Wenn Sie zahlungsunfähig sind und den in Anspruch genommenen Kredit nicht mehr zurückzahlen können. In diesem Fall meldet Ihre Hausbank die Zahlungseinstellung an die Bürgschaftsbank. Diese leistet ggf. nach Verwertung der gestellten Sicherheiten den festgelegten Anteil (50 - 80 %) der von Ihnen geschuldeten Kreditsumme zuzüglich Zinsen an Ihre Hausbank.
Hinweis: Sie sind nun Schuldner der Bürgschaftsbank und Ihrer Hausbank und müssen mit beiden Institutionen vereinbaren, auf welche Weise und innerhalb welchen Zeitraums Sie Ihre Schulden begleichen werden.
Quelle: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.,
www.vdb-info.de








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