Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung
(0 bis 3 Jahre)

Gefördert werden Gründungs- bzw. Investitionsvorhaben, die eine nachhaltig tragfähige selbständige Existenz - gewerblich oder freiberuflich - als Haupterwerb erwarten lassen.
Durch den eigenkapitalähnlichen Charakter des Nachrangdarlehens wird sowohl die Eigenkapitalbasis des jungen Unternehmens gestärkt als auch eine Fremdkapitalaufnahme erleichtert.

ERP-Kapital für Gründung ist vorgesehen für

  • die Gründung einer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz,
  • "tätige Beteiligungen" mit unternehmerischen Einfluss, z.B. als Geschäftsführer mit mind. 10 % Gesellschaftsanteil,
  • die Übernahme eines Unternehmens,
  • die Festigung der selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

ERP-Kapital für Gründung fördert im Einzelnen

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
  • Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen)
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, die vom Antragsteller zu Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
  • Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Unternehmen bzw. der Unternehmensteil von einem unabhängigen Investor (weniger als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb) erworben wird.
  • Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt)
  • Extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
  • Kosten für erste Messeteilnahmen

Gefördert werden Existenzgründerinnen und -gründer (= natürliche Personen), die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.

Die Mehrheitsbeteiligung eines anderen Unternehmens (außer Kapitalbeteiligungsgesellschaften) ist grundsätzlich nicht zulässig. Im übrigen müssen die KMU-Kriterien der EU erfüllt werden. Für die Kreditgewährung muss der Antragsteller eigene Mittel einbringen. Die eingesetzten Mittel sollten 15 % (alte Länder) bzw. 10 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Mit dem Nachrangdarlehen können die förderfähigen Kosten auf bis zu 45 % (alte Länder) bzw. 50 % (neue Länder) aufgestockt werden. Der Rest wird in der Regel durch die Hausbank finanziert.

Höchstbetrag
500.000 Euro je Antragsteller

Sicherheiten
Keine

Laufzeit:
15 Jahre, davon 7 tilgungsfreie Jahre


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