Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel bis zu 100 %.
Das geplante Unternehmen kann auch zunächst im Nebenerwerb geführt werden, wenn es spätestens nach vier Jahren zum Haupterwerb wird.
Gefördert werden Existenzgründer (= natürliche Personen), insbes. Arbeitslose, die kaufmännisch und fachlich für das Vorhaben qualifiziert sind, ferner bestehende kleine Unternehmen mit max. 10 Beschäftigten. Das Mikrodarlehen dient der Finanzierung von gewerblichen und freiberuflichen Vorhaben (einschl. Heilberufe).
Innerhalb dieses Programms wird die "Variante Mikro 10" angeboten.
Bei Kooperationen von Kreditinstituten mit Gründungsberatern sind bestimmte Verfahrensvereinfachungen möglich. Bitte informieren Sie sich bei der KfW oder Ihrer Hausbank.
Höchstbetrag
25.000 Euro Darlehen. Bei der "Mikro 10"-Variante liegt der Höchstbetrag bei 10.000 Euro, der Mindestbetrag bei 5.000 Euro. Der Investitionsbetrag kann über 25.000 Euro bzw. 10.000 Euro liegen, wenn der darüber hinausgehende Betrag aus eigenen Mitteln finanziert wird.
Sicherheiten
Sind Sicherheiten vorhanden, müssen sie auch zur Absicherung des Darlehens herangezogen werden. Allerdings wird ein Darlehen auch bewilligt, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen.
Die KfW wird die Hausbank obligatorisch zu 80 % von der Haftung freistellen.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit den anderen hier beschriebenen Existenzgründungsprogrammen ist nicht möglich. Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur kann allerdings zeitgleich in Anspruch genommen werden.
Antragstellung
Die Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen, die die gesamte Finanzierung abwickelt. Als Hausbanken werden auch die Landesförderinstitute akzeptiert.
Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW.
Das KfW Mikro-Darlehen und die Variante "Mikro 10" müssen jeweils vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.
Ab 1. Januar 2008: "KfW-StartGeld"
Die KfW Mittelstandsbank fasst die beiden Kreditprogramme "StartGeld" und "Mikro-Darlehen" in einem neuen Produkt, dem "KfW-StartGeld", zusammen.
Kredithöchstbetrag: 50.000 EUR
Laufzeit: fünf bzw. zehn Jahre, ein bis zwei tilgungsfreie Anlaufjahre
Antragsberechtigt: Unternehmen bis zu einem Alter von drei Jahren; ebenso im Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist
Antragstellung: bei Bank oder Sparkasse








Förderprogramme