Waren verkaufen
Voraussetzungen:
PC mit Internetzugang
E-Mail-Adresse
Digitalkamera (nicht zwingend notwendig, aber dringend empfehlenswert)
Das Gebührensystem bei ebay:
Angebots-/Einstellgebühren
Verkaufsgebühren (Provision)
Zusätzliche Kosten für die Warenpräsentation
für Motorräder, Autos und Boote gelten gesonderte Gebühren
Das Bewertungssystem bei ebay
Einzige Möglichkeit der Qualitätskontrolle
Bewertungen sind nur die Summe aus positiven, negativen und neutralen Kommentaren (ID anschauen)
Bewertungssystem schafft Vertrauen im virtuellen Raum
Keine vorschnellen Bewertungen abgeben (90 Tage Zeit)
Nur Kommentare zur Kaufabwicklung abgeben, objektiv bewerten
Rücknahme von ungerechtfertigten Bewertungen nur einvernehmlich oder gerichtlich möglich
Positives Bewertungsprofil ist eine Vorraussetzung für Powerseller
Verkäuferstatus bei ebay
Verkauf als "normaler" Verkäufer (Bewertungssystem)
Verkauf als Power-Seller
Verkauf über Verkaufsagenten
AGBs beachten
Tipps für den Verkauf:
Immer mit Foto
Sachliche Artikelbeschreibung
Nur wahrheitsgemäße Angaben
Auf jede Nachfrage umfassend und schnell antworten
Sonderwünsche erfüllen
Schnelle Bearbeitung und Lieferung
Tatsächliche Versandkosten berechnen
Versicherter Versand spart Ärger
Rechtliche Rahmenbedingungen
Allgemein gilt:
- Es werden rechtskräftige Kaufverträge geschlossen
- Eine ebay-Auktion entspricht rechtlich betrachtet nicht dem Auktions-Begriff (dennoch wird ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen)
Das bedeutet:
- Der Verkäufer muss den Artikel zum Endpreis abgeben
- Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen und den gekauften Artikel abnehmen
Rechte des Verkäufers:
Der Verkäufer hat Erfüllungsanspruch gegenüber dem Käufer.
Alternativ kann der Verkäufer nach dem Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und den Käufer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Über ebay-Kundenservice kann der Käufer verwarnt bzw. vom Handel ausgeschlossen werden.
Die Daten des Zweithöchstbietenden können von ebay angefordert werden.
Rückerstattung von Gebühren durch ebay möglich.
Pflichten des Verkäufers:
Vollständige und eindeutige Artikelbeschreibung (Angabe aller für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale)
Händlereigenschaft muss nicht offen gelegt werden.
Jedoch: Informationspflichten aufgrund des Telemediengesetzes und des Fernabsatzrechtes bestehen für Händler.
Informationspflichten des Verkäufers:
Leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Informationen bezüglich:
Name und Anschrift
Möglichkeit schneller elektronischer Kontaktaufnahme
Angabe zur zuständigen Aufsichtsbehörde, zum Handelsregister, Vereinsregister








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