Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Online-Auktionshandel am Beispiel ebay

Allein bei der Auktionsplattform ebay verdienen mittlerweile über 12.000 Unternehmer in Deutschland ihren Lebensunterhalt. Auch andere Auktionsplattformen wie amazon oder azubo bieten Möglichkeiten, in den gewerblichen Handel einzusteigen. Am Beispiel von ebay zeigen wir Ihnen die wichtigsten Aspekte für eine Existenzgründung im online-Auktionshandel.

Waren verkaufen

Voraussetzungen:

  • PC mit Internetzugang
  • E-Mail-Adresse
  • Digitalkamera (nicht zwingend notwendig, aber dringend empfehlenswert)

Das Gebührensystem bei ebay:

  • Angebots-/Einstellgebühren
  • Verkaufsgebühren (Provision)
  • Zusätzliche Kosten für die Warenpräsentation
  • für Motorräder, Autos und Boote gelten gesonderte Gebühren

Das Bewertungssystem bei ebay

  • Einzige Möglichkeit der Qualitätskontrolle
  • Bewertungen sind nur die Summe aus positiven, negativen und neutralen Kommentaren (ID anschauen)
  • Bewertungssystem schafft Vertrauen im virtuellen Raum
  • Keine vorschnellen Bewertungen abgeben (90 Tage Zeit)
  • Nur Kommentare zur Kaufabwicklung abgeben, objektiv bewerten
  • Rücknahme von ungerechtfertigten Bewertungen nur einvernehmlich oder gerichtlich möglich
  • Positives Bewertungsprofil ist eine Vorraussetzung für Powerseller

Verkäuferstatus bei ebay

  • Verkauf als "normaler" Verkäufer (Bewertungssystem)
  • Verkauf als Power-Seller
  • Verkauf über Verkaufsagenten

AGBs beachten

Tipps für den Verkauf:

  • Immer mit Foto
  • Sachliche Artikelbeschreibung
  • Nur wahrheitsgemäße Angaben
  • Auf jede Nachfrage umfassend und schnell antworten
  • Sonderwünsche erfüllen
  • Schnelle Bearbeitung und Lieferung
  • Tatsächliche Versandkosten berechnen
  • Versicherter Versand spart Ärger

Rechtliche Rahmenbedingungen

Allgemein gilt:

- Es werden rechtskräftige Kaufverträge geschlossen
- Eine ebay-Auktion entspricht rechtlich betrachtet nicht dem Auktions-Begriff (dennoch wird ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen)

Das bedeutet:
- Der Verkäufer muss den Artikel zum Endpreis abgeben
- Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen und den gekauften Artikel abnehmen

Rechte des Verkäufers:

  • Der Verkäufer hat Erfüllungsanspruch gegenüber dem Käufer.
  • Alternativ kann der Verkäufer nach dem Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und den Käufer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
  • Über ebay-Kundenservice kann der Käufer verwarnt bzw. vom Handel ausgeschlossen werden.
  • Die Daten des Zweithöchstbietenden können von ebay angefordert werden.
  • Rückerstattung von Gebühren durch ebay möglich.

Pflichten des Verkäufers:

  • Vollständige und eindeutige Artikelbeschreibung (Angabe aller für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale)
  • Händlereigenschaft muss nicht offen gelegt werden.
  • Jedoch: Informationspflichten aufgrund des Telemediengesetzes und des Fernabsatzrechtes bestehen für Händler.

Informationspflichten des Verkäufers:

Leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Informationen bezüglich:

  • Name und Anschrift
  • Möglichkeit schneller elektronischer Kontaktaufnahme
  • Angabe zur zuständigen Aufsichtsbehörde, zum Handelsregister, Vereinsregister


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