Außerdem stellen Sie mit einem selbst verfassten Businessplan Ihre Unternehmerqualitäten unter Beweis. Dazu gehören: Sachverstand, kaufmännisches Know-how, Disziplin, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit.
Grundlage für Businessplan: Informationen
Viele Gründerinnen und Gründer unterschätzen den Informationsbedarf, den sie bei der Vorbereitung einer Existenzgründung haben - auch wenn es sich um ein kleines, überschaubares Vorhaben handelt. Der Besuch eines Existenzgründerseminars sowie die Vertiefung bestimmter Sachverhalte z. B. anhand von Broschüren und Internetinformationen ist ein absolutes Muss.
Wer Förderungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nimmt, muss wissen, dass es nicht Aufgabe der Arbeitsagentur ist, Existenzgründungsberatungen durchzuführen. Hierfür gibt es beispielsweise Existenzgründungsinitiativen, Gründerzenten und die Industrie- und Handelskammern.
Nur wer sich umfassend informiert, kann auch einen Businessplan schreiben, der die Gründung auf sichere Füße stellt. Idealerweise sollte auch ein Steuerberater und/oder Unternehmensberater hinzugezogen werden. Die Beratungskosten können über öffentlich Zuschüsse teilweise erstattet werden.
Kaufmännisches 1x1: auch für Kleingründungen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMWi-Infotelefons machen nicht selten die Erfahrung, dass Gründerinnen und Gründer kleiner Unternehmen meinen, Buchführung beschränke sich auf das Ablegen von Rechnungen im "Schuhkarton". Dabei ist der Mangel an kaufmännischem Know-how einer der Fallstricke, an denen diese Gründer meist scheitern.
Dass sie zumindest die Grundkenntnisse beherrschen, müssen Empfänger, die einen Gründungzuschuss von Ihrer Arbeitsagentur erhalten, in ihrem Businessplan deutlich machen. Denn nur dann erhalten Sie eine positive fachliche Stellungnahme: die Voraussetzung für die Antragsbewilligung der Fördergelder.
Aber auch Gründerinnen und Gründer, die keine Förderung erhalten, sollten so diszipliniert sein und sich das notwendige Know-how aneignen. Wenn von Liquiditätsplanung, Rentabilitätsvorschau oder Kapitalbedarfsplanung die Rede ist, sollte selbst ein Nebenerwerbsgründer wissen, was damit gemeint ist, rät das Infotelefon-Team. Selbstverständlich sind all diese Finanzplanungen einfacher und weniger umfangreich als bei einer mittelständischen Existenzgründung. Sie sind aber deshalb nicht weniger wichtig.
Finanzierung: nicht zu knapp
Ein weiterer Fallstrick für Kleingründerinnen und -gründer ist die meist zu knappe Kapitalausstattung. Dies hängt nicht selten auch mit der oben genannten Vernachlässigung der Finanzplanung zusammen. Dazu gehört zum Beispiel auch, Reserven für unvorhersehbare Leerlaufzeiten und vor allem für eine erste Durststrecke zu berücksichtigen.
Für die Erstellung des Businessplans sollten daher Vorgespräche mit Banken, der Investitionsbank des Bundeslandes und der KfW Mittelstandsbank über in Frage kommende Förderprogramme durchgeführt werden.
Einzelkämpfer: muss nicht sein
Kleingründerinnen und -gründer sind zumeist Einzelunternehmer und haben keine (festen) Mitarbeiter. Gleich zu Beginn der Gründungsvorbereitungen sollte dabei über die Risiken dieser Konstruktion nachgedacht werden. Was ist wenn der Unternehmer krank wird oder einen Unfall hat? Wer als Kleingründer vor hat, sich eine Existenz aufzubauen, muss auch daran denken, wie er mit möglichen Notfällen umgeht.
Eine Lösung kann eine Teamgründung mit einem weiteren Gründer sein, beispielsweise in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Entscheidung dafür oder dagegen sollte genau abgewogen und im Businessplan dargelegt werden. Nicht nur, um potenziellen Geldgebern deutlich zu machen, dass man sich auch mit den Risiken der Gründung auseinandergesetzt hat, sondern auch um sich selbst die Möglichkeit zu bieten, im Verlauf der ersten Unternehmensjahre seine eigenen Argumente zu überdenken.
Hinweis: Das Kleinunternehmerförderungsgesetz bietet kleinen Unternehmen eine Reihe von Erleichterungen. Informationen finden Sie hier: Teilzeit- und Kleinstgründungen








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