Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

E-Business

Als Gründerin oder Gründer im E-Business sollten Sie überlegen, welche der zur Verfügung stehenden Vertriebswege für ihre Zwecke geeignet sind:

  • Eigener Online-Shop
  • Shopping-Malls (virtuelle Kaufhäuser)
  • Marktplätze (regionale, horizontale, vertikale)
  • Bereitstellen von Katalogsystemen

Wer sich für die gängigste Methode, einen Online-Shop, entscheidet, muss nun wiederum wissen, ob er diesen Shop individuell programmieren oder aus Programmtools erstellen will oder aber seine Produkte über eine Auktionsplattform wie bspw. eBay verkaufen möchte.

Technische Lösungen kennen

Die individuelle Shopprogrammierung setzt voraus, dass Sie zumindest die für das Projekt geeignete technische Lösung kennen (Sie müssen sie nicht selbst umsetzen). Alternativ kann auf vorgefertigte Standard-Software zurückgegriffen werden. Die Anzahl der Anbieter solcher Standard-Software und somit auch das Angebot an Lösungen ist rasant angestiegen.

Das "ECC Handel" (www.ecc-handel.de (www), ein Partner im www.ec-net.de (www)) bietet eine Online-Datenbank für Shop-Systeme an, die es Unternehmen ermöglicht, kostenlos nach einer geeigneten Software zu suchen.

Ein ganz anderes Feld bietet sich an, wenn man die Marktplatzmöglichkeiten von eBay nutzt: Informationen über den Verkauf über eBay (vom Smart- zum Powerseller) finden Gründerinnen und Gründer unter www.ecc-handel.de (www) Themenfelder.

Ganz gleich, für welchen Vertriebsweg sich der Gründer entscheidet: Er muss im Businessplan nachvollziehbar und mit allen daraus folgenden Konsequenzen beschrieben werden.

Formalitäten: Auf spezielle Rechtsvorschriften achten

Das wichtigste zugrunde liegende Gesetz ist das Fernabsatzrecht. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Sie sollten bereits im Businessplan deutlich machen, dass Sie sich mit den Auswirkungen des Fernabsatzgesetzes auf ihr Vorhaben vertraut gemacht haben. Ein ganz wichtiger Punkt beim Fernabsatzgesetz ist die Übermittlung der AGBs und Aufklärung über die Rechte des Käufers, insbesondere das Widerrufsrecht und die Haftung für Artikel gegenüber Endkunden.

E-Business: besondere Anforderungen kennen

Als zukünftiger E-Business-Unternehmer sollten Gründerinnen und Gründer in ihrem Businessplan deutlich machen, dass sie die besonderen Anforderungen und Gepflogenheiten im Internetverkauf kennen.

Dazu gehören zum Beispiel die Artikelbeschreibung, die Präsentation, eine kundenorientierte Navigation, die Gestaltung der Internetseite, aussagekräftige Bilder, das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Autorin: Dr. Gisela Kiratli, ACC-EC Aachen, Mitglied im bundesweiten Netzwerk "Elektronischer Geschäftsverkehr" www.ec-net.de (www)


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