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3.2 Klein-/ Nebenerwerbsgründung

Als Kleingründung gilt eine Existenzgründung, für die nicht mehr als 60.000 Euro investiert und nicht mehr als 50.000 Euro als Darlehen aufgenommen werden müssen (Quelle: Bürgschaftsbank NRW).

Sie bietet nicht nur zu Beginn, sondern auch längerfristig nur dem Gründer selbst einen Arbeitsplatz.

Eine besondere Form der Kleingründung ist die Nebenerwerbsgründung. Dabei sind Sie hauptberuflich als Angestellter erwerbstätig und "im Nebenberuf" selbständig.

Vorteile von Kleingründungen:

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Finden Sie hier mehr Informationen zu Klein- und Nebenerwerbsgründungen.

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