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Zusammenarbeit bei der Beschaffung und Auswertung von Informationen
Beispiele für die Zusammenarbeit sind gemeinschaftliche Marktforschung und -erkundung als Mittel der Absatzplanung. Beschaffung von Marktdaten, z. B. Verbrauchergewohnheiten, Werbemöglichkeiten, neue Märkte. Beispiel: Gruppe von Unternehmen finanziert gemeinschaftlich einen Forschungsauftrag, den sie einem Marktforschungsinstitut erteilt. Zusammenarbeit auch für Konjunktur- und Strukturanalysen, Betriebs- und Branchenvergleichen oder Aufstellen von Kalkulationsrichtlinien zur Preisermittlung.
 
Zusammenveranlagung
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden deren Einkünfte zusammengerechnet. Die Einkommensteuer wird nach der Splittingtabelle errechnet. Die tarifliche Einkommensteuer beträgt das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach der Grundtabelle ergibt (Splitting-Verfahren).
 
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