1. Prämierung des Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW) 2012
Die zehn Gewinnerteams der ersten Wettbewerbsstufe des Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW) 2012 wurden am 19. Januar im Potsdamer Hans Otto Theater gekürt. Je fünf Teams aus den Kategorien [BPW Service] und [BPW Technology] erhielten in dieser Stufe eine Auszeichnung und ein Preisgeld zu den Businessplan-Kapiteln Geschäftsidee und Gründer(-Team). Die feierliche Prämierung war der erste Höhepunkt der dreistufigen Gründerinitiative, die bereits im 17. Jahr Existenzgründer/innen der Region kostenlos bei der Entwicklung eines Businessplans unterstützt. Bis zum 21. Februar können alle angehenden Unternehmerinnen und Unternehmer wiederum ihren Businessplan online beim BPW einreichen und so an der zweiten Phase des Wettbewerbs teilnehmen.
Weitere Informationen und Quelle:
Neues Bürgschaftsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen
Zum 1. Januar 2012 hat die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, unterstützt durch das Ministerium der Finanzen, ein neues "Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand" gestartet. Dieses ergänzt die bereits bestehenden Bürgschaftsprogramme und ist speziell auf kleine und mittlere Unternehmen in der Mark ausgerichtet. Wie die Bürgschaftsbank Brandenburg und das Finanzministerium des Landes weiter mitteilten, können mit dem zunächst als einjähriges Pilotprojekt angelegten Programm Kredite von bis zu zwei Millionen Euro (bisher bis zu 1,25 Millionen) verbürgt werden. Bei dem neuen Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand sichert die Bürgschaftsbank Kredite maximal mit einer Haftungsübernahme in Höhe von 75 Prozent ab und übernimmt insofern drei Viertel des Risikos. Dabei unterstützt das Land die Bürgschaftsbank mit einer Rückbürgschaft in Höhe von 80 Prozent davon. Die verbleibenden 25 Prozent des Risikos trägt das Antrag stellende Kreditinstitut; diese Risikoteilung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor des Bürgschaftsprogramms.
Weitere Informationen und Quelle:
Brandenburg setzt bei Förderung künftig noch mehr auf Qualität
In der brandenburgischen Förderpolitik stehen wesentliche Veränderungen an. Derzeit werden im Wirtschafts- und Europaministerium zwei zentrale Richtlinien überarbeitet, in die neue Qualitätskriterien eingearbeitet werden. Das jetzige "Wachstumsprogramm für den Mittelstand" wird als "Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen" fortgeführt und somit künftig für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem förderfähigen Investitionsvolumen von bis zu 1,5 Millionen Euro gelten. Bei der Förderrichtlinie für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und einem Investitionsvolumen von mehr als 1,5 Millionen Euro - Richtlinie der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - ist die Zugehörigkeit zu einem Cluster künftig eine der zentralen Fördervoraussetzungen. Darüber hinaus zählen Qualitätskriterien wie beispielsweise Art und Standort einer Investition, die Bindung des Unternehmens an einen Tarif- oder Haustarifvertrag, die Forschungs- und Entwicklungsintensität des Unternehmens oder dessen Energieeffizienz zu den Voraussetzungen.








Brandenburg