Rolf Rattunde


Rolf Rattunde, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Berlin

Frage:

Warum werden viele Existenzgründer zahlungsunfähig?

Antwort:

Rattunde: Viele verwechseln Fähigkeiten und Unternehmertum. Ich kenne eine hervorragende Software-Spezialistin, die sich selbständig gemacht hat. Sie musste sich Kapital beschaffen, Büroräume anmieten, Schreibtische kaufen, Arbeitsverträge aushandeln, sich um die Berufsgenossenschaft und Krankenversicherungen kümmern und vieles mehr. Aber das, was sie am besten konnte, dazu kam sie nicht mehr: Software herstellen. Und weil sie kein „Allround-Talent“ war und sich auch nicht von Experten beraten ließ, hatte sie bald finanzielle Schwierigkeiten, die Kosten überstiegen die Einnahmen. Sie konnte Zinsen und Tilgungsraten für Kredite nicht zahlen, wurde zahlungsunfähig.

Frage:

Wie kam es zur Insolvenz?

Antwort:

Rattunde: Die Sicherheiten, die die Unternehmerin der Bank verpfändet hatte, wurden wertlos, weil es Spezialgeräte für ihren Betrieb waren. Sie bezahlte keine Krankenversicherung für die Mitarbeiter und lief Gefahr, sich dadurch strafbar zu machen. Sie führte die Umsatzsteuer nicht mehr ab und leitete die einbehaltene Lohnsteuer nicht an das Finanzamt weiter. Die Falle schnappte zu, sie konnte endgültig ihre Schulden nicht mehr bezahlen, das Insolvenzverfahren wurde eröffnet.

Frage:

Welche Ursachen gibt es noch für Insolvenz?

Antwort:

Rattunde: Viele Unternehmer gehen nicht sparsam, vorsichtig und ängstlich genug mit Krediten, auch mit öffentlichen Fördermitteln, um. Sie verschwenden das geborgte Geld. Dazu statten Existenzgründer oft ihr Unternehmen mit einer zu geringen Eigenkapitaldecke aus.

Frage:

Wer muss Insolvenz beantragen?

Antwort:

Rattunde: Ein Insolvenzantrag muss immer dann gestellt werden, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, etwa eine GmbH. Natürliche Personen, also Personengesellschaften, BGB-Gesellschaften oder offene Handelsgesellschaften müssen darauf achten, dass sie nicht gegen andere Vorschriften verstoßen, indem sie z.B. Waren bestellen, die sie nicht bezahlen können oder keine Krankenkassenbeiträge für Mitarbeiter abführen.

Frage:

In welchen Fällen müssen Kapitalgesellschaften Insolvenz beantragen?

Antwort:

Rattunde: Wenn sie zahlungsunfähig, d.h. nicht mehr in der Lage sind, ihre Schulden zu bezahlen, müssen sie dafür sorgen, dass sie innerhalb von drei Wochen wieder liquide werden. Andernfalls müssen Unternehmer bzw. Geschäftsführer beim Amtsgericht Insolvenz beantragen. Ein weiterer Grund für Insolvenz ist die Überschuldung des Unternehmens. Ergibt sich zwischen den Vermögenswerten und den Verbindlichkeiten eine Differenz zu Lasten des vorhandenen Vermögens, muss innerhalb von drei Wochen ebenfalls ein Insolvenzantrag gestellt werden. Der Bundesgerichtshof fordert übrigens von Geschäftsführern, dass sie sich in Krisenzeiten regelmäßig über den Bestand des Unternehmensvermögens informieren und überprüfen, ob sie nicht schon überschuldet sind.

Frage:

Was passiert, wenn man seiner Antragspflicht nicht nachkommt?

Antwort:

Rattunde: In diesem Fall macht sich die Geschäftsleitung strafbar. Das wird in der Regel auch verfolgt, weil jede Insolvenzakte der Staatsanwaltschaft übermittelt wird. Darüber hinaus müssen die Betroffenen auch damit rechnen, dass sie auf Schadenersatz verklagt werden, wenn Dritte aufgrund der verspäteten Insolvenz Verluste erlitten haben.

Frage:

Auch wenn Personengesellschaften nicht dazu verpflichtet sind, kann es für sie dennoch sinnvoll sein Insolvenz zu beantragen?

Antwort:

Rattunde: Insolvenz kann jeder beantragen, der zahlungsunfähig wird. Sinnvoll ist es dann, wenn man sie als ein Instrument begreift, das eigene Unternehmen zu sanieren oder um sich als Verbraucher von seinen Schulden zu befreien.

Frage:

Ist es sinnvoll, das Unternehmen zu schließen, bevor es zur Insolvenz kommt?

Antwort:

Rattunde: Nein, in der Regel gibt es persönliche oder auf das Unternehmen bezogene Sanierungsoptionen. Diese machen aber nur Sinn, solange das Unternehmen noch existiert. Ich würde auf jeden Fall raten, zunächst Insolvenzantrag zu stellen und dann die Entscheidung, wie hier zu verfahren ist, dem Insolvenzverwalter oder –gericht zu überlassen. In vielen Fällen ist es dem Insolvenzverwalter möglich, Personalkosten für maximal drei Monate über Insolvenzgeld (einer staatlichen Leistung) zu finanzieren. Dadurch kann man den Betrieb praktisch ohne Ausgaben für Personal aufrechterhalten.

Frage:

Wie groß ist die Chance nach einer Insolvenz als Unternehmer wieder auf die Beine zu bekommen?

Antwort:

Rattunde: Das deutsche Insolvenzrecht ist seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 sanierungsfreundlich, weil es einen Sanierungsauftrag erhalten hat. So bietet das heutige Recht die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens, das weitgehende Gestaltungsspielräume zur Unternehmenssanierung eröffnet.