Existenzgründungsförderung?

Frage

Wie beantrage ich einen Zuschuss? Was brauche ich, wenn ich 50.000 Euro beantrage? Wie läuft es mit der Bank? Wie oft wird ein Antrag abgelehnt?

Antwort

Einen direkten Zuschuss für eine Existenzgründung gewähren wir als KfW nicht.

Zur Finanzierung Ihrer Investitionen und Betriebsmittel bieten wir Ihnen das KfW-Startgeld an. Mit diesem Darlehen unterstützen wir Gründer, deren Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel maximal 50.000 Euro beträgt. Betriebsmittel können bis max. 20.000 Euro mitfinanziert werden. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch nicht länger als drei Jahre selbständig tätig sind, können zur Festigung ihres Betriebes das KfW-StartGeld in Anspruch nehmen.

Sie erhalten das KfW-StartGeld mit einer Laufzeit von zehn Jahren, davon sind die ersten beiden Jahre tilgungsfrei oder alternativ mit einer Laufzeit von fünf Jahren und max. einem tilgungsfreien Jahr. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.

Unser Partner für eine Finanzierung Ihrer Existenzgründung ist immer ein Kreditinstitut Ihrer Wahl, das bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten.

Um Ihnen die Kreditaufnahme zu erleichtern, haben wir unser KfW-StartGeld mit einer 80%igen Haftungsfreistellung ausgestattet. Durch die Haftungsfreistellung reduziert sich das Ausfallrisiko der Hausbank, sodass sie bei knappen Sicherheiten eher bereit sein wird, Ihr Vorhaben zu begleiten.

Weitere Informationen zum KfW-StartGeld finden Sie im Internet unter: www.kfw-mittelstandsbank.de (www)

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Ihre Fragen beantwortet Ihnen das Beraterteam unseres Infocenters gerne unter der für Sie kostengünstigen Servicerufnummer 0180 1 241124*.

Quelle: Infocenter der KfW Mittelstandsbank
Februar 2010

Expertenforum Suche