ALG-I-Bezug plus Nebengewerbe?
Frage
Ich bin seit drei Jahren selbständig als geförderte Existenzgründung. Seit Dezember laufen die Geschäfte nicht so gut, d.h. die Einnahmen decken nicht mehr meine Existenz und ich kann bald nicht mehr meine Krankenkassenbeiträge bezahlen. Mir stehen noch neun Monaten ALG I-Restanspruch zu. Ist es richtig, dass ich mein Hauptgewerbe in ein Nebengewerbe ummelden muss, wenn ich ALG I beantrage? Ich arbeite mit meinem Hauptgewerbe ca. 5 - 10 Stunden wöchentlich und möchte es nicht ab- oder ummelden. Habe große Hoffnung, dass es ab März wieder bergaufgeht.
Antwort
Als Arbeitslose(r) können Sie eine Nebenbeschäftigung in Form einer selbständigen Tätigkeit ausüben, wenn die Tätigkeitszeit weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst. Inwieweit Sie Ihr Gewerbe ummelden müssen, entscheidet Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Erzielen Sie zurzeit wenige Einnahmen können Sie als Alternative das Arbeitslosengeld II beantragen. Beim Arbeitslosengeld II wird anhand Ihres Einkommens und Vermögens geprüft, ob ein Anspruch auf diese Leistung besteht.
Quelle: Ines Zemke
Beratungstelefon zur Mittelstandsoffensive des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Januar 2009








Förderung/Finanzierung