Existenzgründung - Beratung und Adressen

Gründercoaching Deutschland

Das Gründercoaching Deutschland wendet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer in der Start- und Festigungsphase. Die Gründung bzw. Unternehmensübernahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen vor der Gründung.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF).

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Zielgruppe und Förderzweck
Über einen Zeitraum von zwölf Monaten können sich sowohl Gewerbetreibende als auch Angehörige der freien Berufe von einem Coach betreuen lassen. Dabei kann es sich um die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen handeln, um die Ausarbeitung von Marketingstrategien oder auch um die Erstellung von Marktstudien.

Nicht gefördert werden Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, die Ausarbeitung von Verträgen, Beratung zu Buchführungsfragen, zur Erstellung von EDV-Software oder zur Aufstellung von Jahresabschlüssen. Auch Krisenberatungen werden nicht unterstützt.

Höhe des Zuschusses
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, den der Unternehmer erhält, um die Honorarkosten des Coaches bzw. Beraters anteilig zu finanzieren. Bemessungsgrundlage ist ein Beraterhonorar von maximal 6.000 Euro (netto). Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Der Zuschuss beträgt

  • in den neuen Bundesländern und im Regierungsbezirk Lüneburg 75 Prozent oder maximal 4.500 Euro.
  • in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 Prozent oder maximal 3.000 Euro.

Die Beratung muss innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen sein. Im Rahmen der Bemessungsgrenze von 6.000 Euro können auch mehrere Teilaufträge vergeben werden. Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind nicht förderfähig.

Coachingzuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit bietet das "Gründercoaching Deutschland" eine besondere Förderung an:

Dieser Zuschuss beträgt bundesweit einheitlich 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro, das maximal förderfähige Beraterhonorar bei 800 Euro pro Tag. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können also bis zu 3.600 Euro für ein Coaching erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Gründerin oder der Gründer entweder das Einstiegsgeld, den Gründungszuschuss oder sonstige weitere Leistungen nach SGB II erhält.

Kontakt und Antragstellung
Unabhängig davon, ob der Unternehmer aus der Arbeitslosigkeit gegründet hat oder nicht, gilt: Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer wenden sich an einen der Regionalpartner der KfW. Dazu gehören u.a. die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, Gründungsinitiativen und Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Die Adressen der Regionalpartner finden Sie unter dem rechts angegebenen Link.

Nach einem ersten Gespräch mit dem Unternehmer wird der Regionalpartner der KfW im positiven Fall eine Förderung durch das Gründercoaching empfehlen. Auf Grundlage dieser Empfehlung entscheidet die KfW dann über die Gewährung des Zuschusses.

Sobald dem Unternehmer die Bewilligung für den Zuschuss vorliegt, kann er einen Berater aus der KfW-Beraterbörse auswählen, der für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet ist. Der dann folgende Coaching-Vertrag sollte vor allem die Coachinginhalte, den Zeitraum der Beratung und die Höhe des Tageshonorars beinhalten. Gegebenfalls kann per Abtretungserklärung vereinbart werden, dass der Zuschuss direkt an den Coach ausgezahlt wird. Der Unternehmer muss dann nur den um den Zuschuss reduzierten Honorarsatz bezahlen.

Weitere Informationen:


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