Gefördert werden Informations- und Schulungsveranstaltungen, wie beispielsweise Seminare, Erfahrungsaustausch-Tagungen, Inhouse-Seminare für Unternehmer, Führungs- und Fachkräfte sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Workshops.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Veranstalter von förderfähigen Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops. Dazu gehören beispielsweise Organisationen der Wirtschaft, z. B. Kammern und Verbände; Beratungsunternehmen und selbständige Berater, die überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer schulen bzw. beraten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Veranstaltungskosten bei Nachweis einer Kostendeckungslücke. Die Abrechnung erfolgt für Veranstaltungen auf Stundenbasis, für Workshops teilnehmerbezogen.
Gefördert werden Veranstaltungen von mindestens 6 Stunden Dauer. Die Veranstaltung kann an mehreren Tagen durchgeführt werden.
Der Zuschuss beträgt 50 Euro pro Stunde. Höchstens gefördert werden 24 Stunden einer Veranstaltung, die Veranstaltung kann auch länger dauern. Der Höchstzuschuss beträgt 1.200 Euro für 24 Stunden.
Voraussetzung ist u.a., dass jeder Veranstaltungsteilnehmer pro Tag (6 Stunden) mindestens 10 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) Teilnahmegebühr bezahlt und eine Erfolgskontrolle sowie ein Teilnehmerstammblatt ausfüllt.
Die Kostendeckungslücke ist anhand einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben mit Hilfe der Anlage 4 (Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten) nachzuweisen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Entscheidungsgrundlage
Richtlinie über die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops vom 27. Juni 2008 (BAnz. 99 S. 2407).
Die Zuwendungen für Teilnehmer aus Unternehmen werden als „De-minimis“-Beihilfen gewährt.
Antragsfrist und Antragstellung
Zuschussanträge sind nur bei einer der zugelassenen Leitstellen einzureichen.
Der Zuschuss ist nach Abschluss der Veranstaltung oder des Workshops (letzter Veranstaltungstag) innerhalb von einem Monat zu beantragen.
Die Antragstellung muss auf dem elektronischen Antragsformular erfolgen.
Beizufügen sind eine
Teilnehmerliste (Anlage 3)
Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten (Anlage 4)
die Erfolgskontrolle (Anlage 5 – nicht bei Workshops) sowie ein
ESF-Teilnehmerstammblatt (Anlage 6).
Der Veranstalter muss bei allen Teilnehmenden aus Unternehmen De-Minimis-Abfragen gemäß Vordruck durchführen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Leitstellen sowie bei der Bewilligungsbehörde (Merkblatt):
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-570
Fax: 06196 908-800
foerderung@bafa.bund.de
www.bafa.de (www)








Förderung von Veranstaltungen u. Workshops